Prüfingenieure/Prüfsachverständige

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In der Regel gilt: Bei baulichen Anlagen sind die Anforderungen an die Standsicherheit, Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz nachzuweisen.
Dabei besteht bei größeren und schwierigeren Bauvorhaben eine Prüfpflicht für die Standsicherheit und den Brandschutz. Diese wird insbesondere von anerkannten Prüfingenieuren wahrgenommen.
Informationen über die Dienstleistung der Prüfingenieure für Standsicherheit [Download,*.pdf, 0,02 MB]
Informationen über die Dienstleistung der Prüfingenieure für Brandschutz [Download,*.pdf, 0,02 MB]
Darüber hinaus prüfen bei Sonderbauten auch die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen soweit erforderlich bei Bauvorhaben in den Fachbereichen Prüfung von technischen Anlagen und Einrichtungen sowie Erd- und Grundbau.
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Prüfingenieure und Prüfsachverständige müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und anerkannt werden, bevor sie tätig werden können.
Die Zuständigkeit für die Prüfingenieure liegt beim Sächsischen Staatsministerium des Innern, die für Prüfsachverständige bei der Ingenieurkammer Sachsen.

