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Rechtsgrundlagen in Denkmalschutz & Denkmalpflege

Gemäß Artikel 11 Abs. 3 Sächsische Verfassung stehen Kulturgüter unter dem Schutz des Landes. Um dies sicherzustellen wurde 1993 das Sächsische Denkmalschutzgesetz erlassen.

Eine Reihe von Verwaltungsvorschriften (VwV) konkretisieren das Sächsische Denkmalschutzgesetz. Außerdem gibt es Fördermöglichkeiten, die Denkmaleigentümer bei der Sanierung und Erhaltung ihrer Denkmale finanziell unterstützen.

Die für Denkmalschutz und die Denkmalpflege einschlägigen Rechtsgrundlagen finden Sie in der folgenden Auflistung:

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