Wohnraumanpassung
Neufassung der Förderung von Umbaumaßnahmen zur Anpassung von Wohnraum wegen Mobilitätseinschränkungen der Bewohner (Förderrichtlinie Wohnraumanpassung) tritt am 18. März 2026 in Kraft
Seit 1. Juli 2017 wird der Umbau von Wohnraum für Mieter sowie selbst nutzende Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Wohnhauses mit Zuschüssen gefördert. Förderfähig sind hierbei Baumaßnahmen zum Barriere Abbau in Wohnräumen, wenn diese wegen einer voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkung des Mieters oder des selbst nutzenden Wohneigentümers oder eines in einem Haushalt wohnenden Angehörigen erforderlich sind, damit der Wohnraum auch weiterhin genutzt werden kann. Ziel dieser Förderung ist es, dass Menschen, deren Wohnbedürfnisse sich durch Mobilitätseinschränkungen geändert haben, möglichst lange und selbst bestimmt in ihrem gewohnten Zuhause und ihrem sozialen Umfeld weiterleben können.
Am 18. März 2026 tritt eine Neufassung der Förderrichtlinie Wohnraumanpassung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ermöglicht die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) im Förderportal eine verbesserte digitale Antragstellung mit kurzfristiger Bestätigung des Antragseingangs und automatischer Einbindung der Fach- und Beratungsstellen.
Neu ist, dass für die Förderung Einkommensgrenzen gelten. Die Größe der Wohnung ist nicht mehr relevant. Die Förderhöchstbeiträge, die laut Richtlinie Wohnraumanpassung zulässig wären, können sich mit der Neufassung der Richtlinie beim Nachweis besonderer sozialer Bedürftigkeit erhöhen, müssen für eine Förderzusage aber auch einen Mindestförderbetrag von 1.500 Euro ergeben.
Sind Sie sich bezüglich der geeigneten Umbaumaßnahme unsicher, stehen die beauftragten Fachstellen in Dresden, Leipzig und Chemnitz auch beratend zur Verfügung. Dort erhalten Sie Unterstützung zur Frage, welche Maßnahmen für Sie persönlich sinnvoll und notwendig sind. Es muss zudem gesichert sein, dass Sie Ihren Wohnraum selbstständig erreichen und verlassen können.
Bewilligungsstelle für die Förderung ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank. Auch dort können Sie Informationen und Unterstützung zum Verfahren erhalten.
Baumaßnahmen, um die Nutzung des Wohnraums für den mobilitätseingeschränkten Bewohner durch Barriere Abbau im Wohnraum zu ermöglichen beziehungsweise zu verbessern.
Die Baumaßnahmen können unterschiedlich sein und richten sich nach den individuellen Bedürfnissen: Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohnung wie Einbau einer ebenerdigen Dusche, Beseitigung von Schwellen, Verbreiterung von Türen, Umbau von Küche und/oder Bad zur Erhöhung der notwendigen Bewegungsflächen, Beseitigung einer Schwelle zum Balkon oder Terrasse. Ebenfalls förderfähig sind abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohnhaus. In selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern können auch Ausgaben für den Barriere Abbau außerhalb der Wohnung förderfähig sein.
Die Förderung kann Ihren Umbau mit einem Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützen, in der Regel maximal 4.000 Euro bzw. 5.000 Euro für Empfänger bzw. Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Bei Bedarf für einen rollstuhlgerechten Umbau erhöht sich der maximale Zuschuss auf 10.000 Euro bzw. 12.500 Euro.
Die Förderung ist nachrangig zu Leistungen Dritter, auf die der Zuwendungsempfänger oder der Angehörige Anspruch hat. In der Regel ist das der Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen von der Pflegeversicherung, sofern ein Pflegegrad besteht.
Mieter oder selbst nutzender Eigentümer, der selbst oder bei dem ein im Haushalt wohnender Angehöriger mobilitätseingeschränkt ist.
Für Antragsteller sind Jahreseinkommensgrenzen maßgeblich. Alleinlebende dürfen die Einkommensgrenze von 40.000 Euro nicht überschreiten, Zwei-Personen-Haushalte 60.000 Euro. Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro.
Grundlage der Förderung bildet die Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL Wohnraumanpassung - RL WRA) in der jeweils aktuellen Fassung.
Sozialverband VdK Sachsen e. V.
Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen
Besucheradresse:Elisenstraße 12
09111 Chemnitz
Telefon: 0371 33400
Telefax: 0371 334033
E-Mail: info@sx.vdk.de
Webseite: Webseite des VdK
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
Beratungsstelle Wohnraumanpassung
Besucheradresse:Räcknitzhöhe 35 a (Räcknitzforum)
01217 Dresden
Telefon: 0351 479350-12
Telefax: 0351 479350-17
E-Mail: wra@lag-selbsthilfe-sachsen.de
Webseite: www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de
Behindertenverband Leipzig e. V.
Beratungs- und Koordinierungsstelle für barrierefreies Bauen
Besucheradresse:Bernhard-Göring-Straße 152
04277 Leipzig
Telefon: 0341 3065-221
E-Mail: kontakt@behindertenverband-leipzig.de
Webseite: https://behindertenverband-leipzig.de/projekte/barrierefreies-bauen/