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Landesprogramme

Ein verkommenes Haus, das abgerissen werde muss © Nilz Böhme

Neben den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung, hat der Freistaat Sachsen aktuell noch zwei Landesprogramme im Bereich der Städtebauförderung. Diese beschäftigen sich mit der Förderung von Rückbau und Brachen.

Mit dem Landesförderprogramm „Rückbau Wohngebäude“ des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung werden die Gemeinden bei der Anpassung ihres Wohnungsbestands an die demografische Entwicklung durch die Förderung des Rückbaus von nicht mehr erforderlichen Wohnraum unterstützt. Damit soll der Leerstand an Wohngebäuden in den Gemeinden reduziert werden. Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden. Sie können die Zuwendung an Dritte weiterleiten.

Hier geht es zu Ihrem Antrag: Sächsische Aufbaubank - Antragstellung

Maßnahmen zur Beseitigung von baulichen Anlagen auf Grundstücken, deren vormalige industrielle, gewerbliche, soziale, verkehrstechnische, militärische oder landwirtschaftliche bauliche Nutzung seit geraumer Zeit aufgegeben wurde, können mit Mitteln des Freistaates Sachsen finanziell unterstützt werden. Dies gilt darüber hinaus auch für unbewohnbare, ruinöse Wohngebäude oder ungenutzte sonstige Einrichtungen der Gemeinden.

Mit der Förderung der Beräumung von Brachflächen sollen nachhaltige kommunale Entwicklungen der Gemeinden unterstützt und die Beseitigung baulicher Missstände, Gefahrenquellen sowie Umweltschäden auf Grundstücken ermöglicht werden.

Die Zuwendung wird grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung als Zuschuss in Höhe von 80% der zuschussfähigen Gesamtausgaben gewährt. Für Gemeinden mit einem Haushaltsstrukturkonzept erhöht sich der Zuschuss auf 90% der zuschussfähigen Gesamtausgaben.

Hier können Sie Ihre Unterlagen einreichen: Sächsische Aufbaubank - Antragstellung

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