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Informationen zum Anerkennungsverfahren

Information zur Anerkennung von Prüfingenieuren für Brandschutz

Anträge auf Anerkennung als Prüfingenieur/in für Brandschutz können bis zum 10. Oktober 2022 beim

Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung
Referat Bautechnik, Bauordnungsrecht, Holzbau
01095 Dresden

eingereicht werden.
Informationen zu den Anerkennungsvoraussetzungen, zum Anerkennungsverfahren und zu den Antragsunterlagen sind auf dieser Internetseite bereitgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, für dieses Anerkennungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Information zur Anerkennung von Prüfingenieuren für Standsicherheit

Anträge auf Anerkennung als Prüfingenieur/in für Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau können bis zum 10. August 2022 beim

Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung
Referat Bautechnik, Bauordnungsrecht, Holzbau
01095 Dresden

eingereicht werden.
Ein Antragsformular sowie Informationen zu den Anerkennungsvoraussetzungen, zum
Anerkennungsverfahren und zu den Antragsunterlagen sind auf dieser Internetseite bereitgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, für dieses
Anerkennungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden

 

Prüfingenieur für Standsicherheit

Im Folgenden sind Informationen zu den anerkannten Prüfingenieuren für Standsicherheit zusammengestellt.

Prüfingenieur für Brandschutz

Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen

Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau

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