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Informationen zum Anerkennungsverfahren

Information zur Anerkennung von Prüfingenieuren für Brandschutz

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Information zur Anerkennung von Prüfingenieuren für Standsicherheit

Anträge auf Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau können bis zum

                                                            30. August 2026

bei dem

                     Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

                                         Referat Bautechnik, Bauordnungsrecht, Holzbau

                                                            01095 Dresden

eingereicht werden.

Ein Antragsformular sowie Informationen zu den Anerkennungsvoraussetzungen, zum Anerkennungsverfahren und zu den Antragsunterlagen sind auf dieser Internetseite bereitgestellt.

Für die schriftlichen Prüfungen finden diejenigen Technischen Baubestimmungen Anwendung, welche zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Prüfungsverfahrens im Sächsischen Amtsblatt Nr. 25 vom 18. Juni 2026 galten.

Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, für dieses Anerkennungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Prüfingenieur für Standsicherheit

Im Folgenden sind Informationen zu den anerkannten Prüfingenieuren für Standsicherheit zusammengestellt.

Prüfingenieur für Brandschutz

Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen

Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau

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