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Prüfingenieure/Prüfsachverständige

© Reißmann, SMI

In der Regel gilt: Bei baulichen Anlagen sind die Anforderungen an die Standsicherheit und an den Brand-, Schall- und Erschütterungsschutz nachzuweisen.

Dabei besteht bei größeren und schwierigeren Bauvorhaben eine Prüfpflicht für die Standsicherheit und den Brandschutz. Diese wird insbesondere von anerkannten Prüfingenieuren wahrgenommen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der rechten Spalte.

Darüber hinaus prüfen bei Sonderbauten auch die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen soweit erforderlich bei Bauvorhaben in den Fachbereichen Prüfung von technischen Anlagen sowie Erd- und Grundbau.

Die Zuständigkeit für die Prüfingenieure liegt beim Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung, die für Prüfsachverständige bei der Ingenieurkammer Sachsen.

Prüfingenieure und Prüfsachverständige müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und anerkannt werden, bevor sie tätig werden können. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Unterseite »Anerkennungsverfahren«.

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