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Denkmalförderung

Denkmalförderung Land

Der Freistaat Sachsen unterstützt die Eigentümer und Besitzer bei der Verpflichtung Kulturdenkmale zu erhalten (§ 8 Sächsisches Denkmalschutzgesetz).

Die Fördermittelvergabe erfolgt nach der Richtlinie Denkmalförderung.

Das Landesamt für Denkmalpflege ist zuständig für die Förderung von Kulturdenkmalen überörtlicher Bedeutung (Sonderprogramm Denkmalpflege) und für die Kofinanzierung von Förderprogrammen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

https://www.lfd.sachsen.de/1856.htm

Die unteren Denkmalschutzbehörden bewilligen Mittel aus dem Landesprogramm Denkmalpflege. Antragsfrist ist im Regelfall der 30. Oktober des Vorjahres. Eine Übersicht über die unteren Denkmalschutzbehörden finden Sie nachfolgend:

Denkmalförderung Bund

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert den Erhalt von national bedeutsamen Denkmalen. Relevant sind diese beiden Programme:

  • National wertvolle Kulturdenkmale (Denkmalpflegeprogramm)

Anträge sind beim Bundesverwaltungsamt bis zum 31. Oktober des Vorjahres zu stellen. Das Landesamt für Denkmalpflege ist im Hinblick auf die Kofinanzierung zu beteiligen.

  • Denkmalschutzsonderprogramm

Seit 2007 wurden von der Beauftragten für Kultur und Medien neun Denkmalschutz‑Sonderprogramme mit insgesamt rund 280 Millionen Euro aufgelegt, durch die der Bund dringende Sanierungsarbeiten an bedeutenden Kulturdenkmalen ermöglicht. Das Denkmalschutzsonderprogramm IX befindet sich in der Vorbereitung.

Nähere Informationen zur Denkmalförderung durch den Bund finden Sie unter folgendem Link:

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