Wegweiser-Projekte: klimaneutral und bezahlbar wohnen
2. Förderaufruf 2026
Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung gibt die Veröffentlichung des 2. Förderaufrufs »Wegweiser-Projekte: klimaneutral und bezahlbar wohnen« bekannt. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung innovativer Vorhaben zur Schaffung eines klimaneutralen Wohngebäudebestands (FRL KliWob).
Ziel des Förderaufrufs ist es, Modellprojekte zu unterstützen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele im sächsischen Wohnungsbau beitragen. Insbesondere sollen komplexe, innovative und quartiersbezogene Lösungen gefördert werden, die sowohl die Treibhausgasmissionen im Wohngebäudebereich signifikant reduzieren als auch bezahlbaren Wohnraum sichern. Die geförderten Projekte sollen als Best-Practice-Beispiele dienen, die anderen Akteuren als Inspiration und Orientierung für die Umsetzung ähnlicher Vorhaben dienen können.
Gemäß Ziffer II FRL KliWob werden investive und modellhafte Maßnahmen zur Schaffung eines klimaneutralen und bezahlbaren Wohngebäudebestands im Freistaat Sachsen gefördert. Die Projekte sollen innovative und übertragbare Wege hin zu einem klimaneutralen Wohngebäudebestand aufzeigen, komplexe Quartiersansätze verfolgen und die breitere Umsetzung durch weitere Akteure ermöglichen. Gefördert werden insbesondere
- die Umsetzung innovativer Bauverfahren und/oder -materialien zur energetischen Ertüchtigung von Wohngebäuden, auch im Bereich besonders erhaltenswerter Bausubstanz oder Baudenkmälern, sofern eine Wohnraumnutzung beabsichtigt ist,
- sowie die Entwicklung von ressourcen- und energieeffizientem Wohnraum, vorrangig im Kontext von Umnutzung, Erweiterung (z. B. durch Umbau, Anbau oder Aufstockung) oder Erschließung von Innenentwicklungspotentialen (z. B. durch Lückenschluss oder Nachverdichtung).
Im Sinne der Zielsetzung umfassen förderfähige Modellprojekte weniger einzelne bzw. isolierte Baumaßnahmen, als vielmehr komplexe Gesamtprojekte, die einem integrierten Planungsansatz folgen und in der Zusammenarbeit verschiedener Akteure neuartige Wege erproben. Ein komplexes Gesamtprojekt kann dabei als eine umfassende Baumaßnahme verstanden werden, die mehrere miteinander verknüpfte Herausforderungen adressiert (Interdisziplinarität).
Innovative Modellvorhaben verfügen über einen multiplizierbaren, idealerweise skalierbaren Lösungsansatz und geben Impulse über den Wirkungskreis der eigenen Baumaßnahme hinaus. Wegweisende Modellprojekte im Wohnungsbau orientieren sich in ihrer Zielstellung an den Grundprinzipien der Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses.
Zuwendungsfähige Maßnahmen müssen gemäß Ziffer IV Nr. 1 FRL KliWob über den allgemein anerkannten Stand der Technik hinausgehen und einen nachgewiesenen innovationsbedingten Mehraufwand im Vergleich mit baulichen Lösungen, die den bestehenden technischen Normanforderungen entsprechen, aufweisen. Es wird vorausgesetzt, dass die Maßnahmen über einen fachkundigen und nachvollziehbaren Nachweis zur Beurteilung des Lösungsansatzes verfügen sowie ggf. notwendige Einzelfallzulassungen vorliegen bzw. in Aussicht gestellt werden.
Die Zuwendung umfasst gemäß Ziffer V Nr. 4 FRL KliWob ausschließlich die innovationsbedingten Mehraufwendungen der Kostengruppen 200 bis 500 nach DIN 276. Soweit für die Umsetzung des Vorhabens erforderlich und unmittelbar mit der investiven Maßnahme verbunden, können auch projektbezogene Baunebenkosten der Kostengruppe 700 (z. B. Planungs- oder baubegleitende Leistungen) gefördert werden. Ausstattungen der Kostengruppe 600 sind zuwendungsfähig, sofern sie fest mit dem Gebäude verbunden und für die Durchführung der Maßnahme notwendig sind.
Zuwendungsfähige Maßnahmen sollen bereits über eine hohe Umsetzungsreife und klare Realisierungsperspektive verfügen. Die Baumaßnahme kann bereits im Jahr 2026 beginnen und soll möglichst im Jahr 2029 abgeschlossen sein. In begründeten Ausnahmefällen kann von dem vorgenannten Maßnahmenbeginn bzw. -ende abgewichen werden. Das Projekt muss so weit entwickelt sein, dass im Jahr 2026 ein Zuwendungsbescheid ergehen kann.
Zuwendungsempfänger können (private, kommunale oder genossenschaftliche) Wohnungsunternehmen, private Bauherren und Vereine sowie Wohneigentümergemeinschaften sein.
Die Förderung wird im Rahmen einer Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Mehraufwendungen. Der Mindestförderbetrag beträgt 300.000 Euro, die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 1.500.000 Euro. Grundsätzlich ist die Kombination mit anderen Fördermitteln im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen zulässig.
Für den Förderaufruf stellt das SMIL insgesamt 5.000.000 Euro an Zuschüssen zur Verfügung.
Das Förderverfahren ist zweistufig aufgebaut:
- Einreichung einer Projektskizze: Im ersten Schritt reichen die Antragsteller ab Mitte Januar 2026 eine Projektskizze über das Förderportal der SAB ein, die eine klare Darstellung des Vorhabens, der Zielsetzungen und der geplanten Maßnahmen enthält. Die Projektskizze wird durch eine Fachjury bewertet. Frist zur Einreichung von Projektskizzen ist der 15. April 2026.
- Auswahl und Antragstellung: Nach positiver Bewertung der Projektskizze erfolgt die Aufforderung zur Antragstellung. Die Antragsteller müssen dann einen detaillierten Antrag einreichen, der alle relevanten Unterlagen wie eine Kostenaufstellung und genauere Projektbeschreibung umfasst. Die Aufforderung zur Antragstellung erfolgt vsl. im Juni 2026. Die Antragstellung auf Projektförderung kann vsl. ab Juli 2026 erfolgen.
Die Fachjury bewertet die Anträge hinsichtlich der Relevanz der Lösung, des Beitrags zur Zielstellung »Klimaneutralität« und »Bezahlbarkeit«, des Innovationscharakter und der Interdisziplinarität sowie des Beitrags zur Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses.
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
Referat 55 Wohnungswirtschaft, Wohnraumförderung, Wohngeld
Marcel Ahnert
Telefon: 0351 / 564 51551
E-Mail: marcel.ahnert@smil.sachsen.de
Erfolgreiche Projekte aus dem Förderaufruf 2024
Im Rahmen des Förderaufrufs 2024 »Wegweiser-Projekte: klimaneutral und bezahlbar wohnen« wurden drei innovative Projekte gefördert, die nachhaltiges und bezahlbares Wohnen vorbildhaft vereinen:
- Projekt »Leika« (Leipzig): Ein Mehrfamilienhaus in Holz-Skelettbauweise mit sozialem Wohnraum und gemeinschaftlichen Angeboten.
- Projekt »Wohnen mit Weitblick« (Stollberg): Ein energieeffizientes Wohngebäude in Holz-Hybrid-Bauweise.
- Projekt »KORREKT bauen« (Dresden): Ein klimaneutrales Wohnhaus in ressourcenschonender Strohballenbauweise.
Wissenstransfer und Berichterstattung
Die Modellprojekte leisten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung nachhaltiger Bauweisen. Um die gewonnenen Erkenntnisse für zukünftige Vorhaben nutzbar zu machen, wird auf dieser Website regelmäßig über den Projektfortschritt und die wichtigsten Erfahrungen berichtet.
Geplante Berichtszeitpunkte:
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Während der Bauphase:
- Ein Zwischenbericht bei Erreichen von 50 % Fertigstellungsgrad
- Ein Abschlussbericht nach Fertigstellung des Bauvorhabens
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Während der Nutzungsphase:
- Ein Zwischenbericht zwei Jahre nach Nutzungsaufnahme
- Ein Abschlussbericht fünf Jahre nach Nutzungsaufnahme
Zusätzlich werden die Projekte künftig in geeigneter Form öffentlich vorgestellt – beispielsweise auf Fachveranstaltungen, Messen oder anderen Plattformen. So werden innovative Ansätze und Erfahrungen breit vermittelt und der Austausch mit Fachleuten und Interessierten gefördert.