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EFRE-Stadtentwicklung

Darstellung Programm EFRE Spielplatz, Gebäude, Fahrradfahrer
Handlungsfelder der EFRE-Stadtentwicklung  © SMR

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist ein wichtiges Förderinstrument der europäischen Kohäsionspolitik, einem der zentralen Politikbereiche der EU. Ziel ist es, regionale Unterschiede in der Europäischen Union auszugleichen und damit die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort zu verbessern. Durch seine Vielfalt bietet der EFRE die Möglichkeit, auf die spezifischen Bedürfnisse einzelner Regionen und Gebiete einzugehen.

Mit Hilfe der EFRE-Förderung können so im Freistaat Sachsen eine Vielzahl von Projekten in den unterschiedlichen Bereichen des täglichen Lebens unterstützt werden. Hierfür stehen im Förderzeitraum 2021-2027 rund 1,95 Milliarden Euro EU-Mittel für die folgenden Förderbereiche zur Verfügung:

  1. Wirtschafts- und Unternehmensförderung
  2. Bildung, Ausbildung, Weiterbildung
  3. Wissenschaft und Forschung
  4. Klimaschutz, Energieeffizienz und Rohstoffversorgung
  5. Stadtentwicklung

Mit dem EFRE-Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung“ liegt die fachliche Zuständigkeit für den 5. Förderbereich beim Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR). Das Programm unterstützt sächsische Städte und Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bereits seit dem Jahr 2000 dabei, investive und nicht-investive Vorhaben zur Stadtentwicklung durchzuführen und ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern. Gefördert werden im Rahmen eines integrierten Ansatzes beispielsweise die Neugestaltung von Spiel- und Sportplätzen, die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude oder auch die Förderung lokaler Kleinunternehmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen vor Ort und der Belebung von Innenstadtbereichen.

Eine Besonderheit stellt im Freistaat zudem die enge Verzahnung mit dem ESF Plus-Programm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ dar.

Förderbeispiele aus Sachsen für das Programm Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014-2020

Feierliche Übergabe der Rahmenbescheide zur EFRE-Stadtentwicklung

36 Kommunen in das Programm "Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027" aufgenommen

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und der Sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt, übergaben am 13. September 2023 in Dresden den Stadtspitzen der in das Programm aufgenommenen Kommunen die Gebietsförderbescheide für den neuen EFRE-Förderzeitraum 2021-2027. Der Freistaat Sachsen und die Europäische Union unterstützen damit in den kommenden Jahren 36 sächsische Kommunen mit 40 Fördergebieten bei ihrer Entwicklung. 

Weitere Informationen zu den Programmstädten und -gebieten finden Sie im dazugehörigen Menüpunkt zur EFRE Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021-2027 sowie in der Medieninformation.

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Aufmerksam folgten Ministerpräsident Michael Kretschmer, Staatsminister Thomas Schmidt und Staatssekretärin Barbara Meyer der Veranstaltung.

Aufmerksam folgten Ministerpräsident Michael Kretschmer, Staatsminister Thomas Schmidt und Staatssekretärin Barbara Meyer der Veranstaltung.
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(© Claudia Jacquemin)

Gemeinsam mit den Rahmenbescheiden wurden auch eigens für das Programm erstellte „EFRE-Plaketten“ übergeben.

Gemeinsam mit den Rahmenbescheiden wurden auch eigens für das Programm erstellte „EFRE-Plaketten“ übergeben.
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(© Claudia Jacquemin)

Freudige Gesichter nach Übergabe der Rahmenbescheide und Aufnahme ins EFRE- Programm.

Freudige Gesichter nach Übergabe der Rahmenbescheide und Aufnahme ins EFRE- Programm.
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(© Claudia Jacquemin)

Raum für die Bescheidübergabe bot das Jugendzentrum Jugendkirche Dresden – ein Projekt der EFRE-Stadtentwicklung aus dem Förderzeitraum 2014-2020.

Raum für die Bescheidübergabe bot das Jugendzentrum Jugendkirche Dresden – ein Projekt der EFRE-Stadtentwicklung aus dem Förderzeitraum 2014-2020.

Die neue Förderrichtlinie Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027

Am 10. Januar 2023 wurde die neue Förderrichtlinie „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027“ durch das sächsische Kabinett zur Kenntnis genommen. Die Veröffentlichung erfolgte mit Amtsblatt Nr. 5/2023.

Weitere Informationen zum neuen Förderzeitraum finden Sie im Menüpunkt zur Förderperiode 2021-2027 unter https://www.bauen-wohnen.sachsen.de/efre-stadtentwicklung-2021-2027-6159.html.

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