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Eigentumsförderung

Der Freistaat Sachsen gewährt Familien eine finanzielle Förderung bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum durch Neubau oder Erwerb mit Modernisierung. Für Baugemeinschaften wird neu eine Zwischenfinanzierung des Grundstücks gefördert.

Das ist seit dem 17. Juni 2022 neu in der Förderrichtlinie Familienwohnen: Es wurde die Höhe der maximal zulässigen Gesamtausgaben für die Schaffung oder den Erwerb von Wohneigentum von bisher 300.000 Euro auf nun 425.000 Euro angehoben. Dieser Wert gilt für einen Zwei-Personen-Haushalt. Für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich die Summe um 55.000 Euro anstelle bisher 40.000 Euro. Gleichzeitig werden die aktuell mit 0,75% sehr günstigen Zinskonditionen die über 25 Jahre festgeschrieben sind trotz steigender Marktzinsen nicht erhöht.

Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum bei Neubau

Gefördert wird die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum von Familien mit Kindern. Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren können diese Unterstützung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank - (SAB) beantragen, wenn sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten. Sofern beim Erwerb einer Immobilie Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Umbaumaßnahmen erforderlich sind, können diese ebenfalls gefördert werden. Die Höhe des zinsgünstigen Darlehens beläuft sich als Grundbaustein auf maximal 50.000 Euro je Kind.

Weitere 30.000 Euro werden gewährt, wenn es sich um einen Haushalt mit geringen Einkünften handelt und nochmals 15.000 Euro werden für eine zum Haushalt gehörende Person mit Schwerbehinderung gewährt.

Das Darlehen gibt jungen Familien mit geringen Einkünften eine große finanzielle Planungssicherheit, weil ein fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit des Darlehens von bis zu 25 Jahren gilt und die Höhe des Zinssatzes lediglich 0,75 % p.a. beträgt (Stand März 2021). Die aktuellen Konditionen werden unter www.sab.sachsen.de zur Förderrichtlinie "Familienwohnen" veröffentlicht. Die Gesamtfinanzierung wird dadurch erleichtert, dass das Darlehen geringeren Anforderungen bei der grundbuchrechtlichen Absicherung unterliegt.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährung dieses Familiendarlehens ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen des Haushalts nicht überschritten werden (60.000 Euro positive Einkünfte bei Alleinstehenden, 100.000 Euro bei Ehegatten/Lebenspartnern und 10.000 Euro für jedes weitere Kind).  Zudem müssen angemessene Wohnflächengrenzen eingehalten werden.

Weitere Details zur Förderung können der Richtlinie entnommen werden (Box an der rechten Seite). Über die Einzelheiten der förderfähigen Maßnahmen, die erforderlichen Voraussetzungen sowie zur Antragstellung und Beratung informiert Sie die Bewilligungsstelle, die Sächsische Aufbaubank – Förderbank -, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, Internet: www.sab.sachsen.de.

Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum bei Erwerb mit Modernisierung - Zusatzkomponente „Jung kauft Alt

Bei der Schaffung von Wohneigentum wird die Nutzung des vorhandenen Wohnungs- und Gebäudebestands zur Vermeidung von Leerstand und Flächenverbrauch besonders gefördert (Programm „Jung kauft Alt“).

Zusätzlich wird deshalb seit 2021 ein Darlehensbetrag von 50.000 Euro gewährt, wenn das erworbene Wohneigentum vor 1990 errichtet wurde. Damit soll dem höheren Sanierungs- oder Modernisierungsaufwand von oft leer stehenden Bestandsbauten im Inneren unserer Städte und Gemeinden Rechnung getragen werden.

Zusatzkomponente „Baugemeinschaften“

In Bau- oder Bauherrengemeinschaften finden sich mehrere (mindestens drei) private Bauherren zusammen, die gemeinschaftliches Wohnen realisieren möchten. Zu diesem Zweck gründen sie eine Gemeinschaft, die gemeinsam ein Baugrundstück erwirbt oder durch Erbbaurecht nutzt und nach Realisierung des Bauprojektes zur Wohnungseigentümergemeinschaft wird.

Baugemeinschaften sind in der Regel familienfreundlich und generationenübergreifend. Sie haben eine soziale Ausrichtung, weil sie durch das Bauen in der Gemeinschaft und ohne gewinnorientierten Bauträger bezahlbaren Wohnraum schaffen, der zur Selbstnutzung – und nicht zur Weiterveräußerung - gedacht ist. Sie integrieren oft Menschen verschiedenster Herkunft und Bedürftigkeit.

Um die Gründung einer Baugemeinschaft zu erleichtern, fördert der Freistaat den Grundstückserwerb als Zwischenfinanzierung, bis die Baugemeinschaft rechtsfähig gegründet ist. Bis zu 500 000 Euro sind für solche Kredite möglich. Die Laufzeit beträgt maximal 2,5 Jahre. Der Zinssatz beträgt auch hier aktuell 0,75 Prozent.

 

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