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Eigentumsförderung

Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung gewährt mit der Förderrichtlinie Familienwohnen Haushalten mit mindestens einem Kind eine langfristige finanzielle Förderung bei der Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum - auch im Rahmen von gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojekten.

Die Förderung nach der RL Wohneigentum ländlicher Raum, die auch die Eigentumsbildung von Haushalten ohne Kinder fördern könnte, wird derzeit nicht angeboten.

 

 

 
 

Familienwohnen

Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung unterstützt mit der Förderrichtlinie Familienwohnen (Förderrichtlinie zur Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern) Familien bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum durch eine langfristig zinsgünstige Finanzierung.

Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung unterstützt mit der Förderrichtlinie Familienwohnen Haushalte mit mindestens einem Kind bei der Bildung von selbst oder gemeinschaftlich genutztem Wohneigentum durch ein langfristig zinsgünstiges Darlehen.

Dabei sind von der Haushaltsgröße abhängige Einkommens- und Baukostengrenzen sowie ein Mindestmaß an Energieeffizienz einzuhalten.

Die Förderung erfolgt als Darlehen in Höhe von 80.000 Euro je förderfähigem Haushalt (90.000 Euro bei Hauhalten mit Personen mit mobilitätsbeeinträchtigender Schwerbehinderung) und einer Laufzeit und Zinsbindung von bis zu 25 Jahren.

Der Zinssatz ist gemäß Richtlinie abhängig von der Anzahl der zu gewährenden Standardabschläge, die im Regelfall je Kind, für energetische Verbesserung des Bestandes und für einkommensschwache Haushalte gewährt werden. Der Mindestzinssatz beträgt 0,10 % p.a.

Ein Familienzuwachs während der Darlehenslaufzeit kann auf Antrag den Zinssatz für die Restlaufzeit weiter reduzieren.

Zusätzlich wird die Gesamtfinanzierung dadurch erleichtert, dass das Förderdarlehen geringeren Anforderungen bei der grundbuchrechtlichen Absicherung unterliegt.

Bei in Gründung befindlichen Baugemeinschaften oder gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojekten kann zusätzlich die Zwischenfinanzierung des Grundstückserwerbs mit bis zu 500.000 Euro über maximal 2,5 Jahre gefördert werden.

Gefördert wird die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum von Familien mit Kindern durch:

  1. Erwerb eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung im Bestand, ggf. mit Sanierungsmaßnahmen (einschließlich Modernisierung, Umbau und Barriereabbau)
  2. Neubau einschließlich des erstmaligen Erwerbs eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung (Erstbezug)
  3. Umbau von Nichtwohnraum zu Wohnraum, gegebenenfalls einschließlich des Erwerbs von Nichtwohngebäuden 

auch im Rahmen von gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojekten.

Antragsberechtigt ist, wer den selbst oder gemeinschaftlich genutzten Wohnraum erwirbt, baut oder bauen lässt.

Die Förderung kann dabei jeder zum Antragsteller gehörende Haushalt erhalten, zu dem mindestens ein Kind gehört, das bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das Kindergeld bezogen wird. Sofern bei volljährigen Kindern Kindergeld wegen einer Behinderung gezahlt wird, sind diese minderjährigen Kindern gleichgestellt.

Grundlagen zur Ermittlung des Förderzinssatzes gem. Ziff. V Nr. 5 der FRL (gültig ab 10. Oktober 2025)

1. unverbilligter Referenzzins                           5,30 % p.a.

2. initialer Basisabschlag Selbstnutzung        1,50 %-Punkte

3. Standardabschlag                                          0,65 %-Punkte je erfüllte Voraussetzung

4. Mindestzinssatz                                             0,10 % p.a.

Damit ergeben sich folgende Förderzinssätze für einen Neubau oder den Bestandserwerb ohne energetische Verbesserung (Angaben in Klammern: Bestandserwerb mit energetischer Verbesserung - "Jung kauft Alt"):

  • Haushalt mit 1 Kind: 3,15 % (2,50 %)
  • Haushalt mit 2 Kindern bzw. mit 1 Kind und "einkommensschwach": 2,50 % (1,85 %)
  • Haushalt mit 3 Kindern bzw. mit 2 Kindern und "einkommensschwach": 1,85 % (1,20 %)
  • Haushalt mit 4 Kindern bzw. mit 3 Kindern und "einkommensschwach": 1,20 % (0,55 %)
  • Haushalt mit 5 Kindern bzw. mit 4 Kindern und "einkommensschwach": 0,55 % (0,10 %)
  • Gemeinschaftliche Bau- und Wohnprojekten: 1,85 % (1,20 %)
  • Zwischenfinanzierung Grundstückserwerb für Erwerber- / Baugemeinschaften: 1,85 %

Weitere relevante Informationen zur Förderung

  • Das Familieneinkommen übersteigt nicht die in der Richtlinie definierten Einkommensgrenzen (vgl. sab.sachsen.de/familienwohnen)
  • Das Bauvorhaben entspricht den Regelungen der Richtlinie zu Gesamtkostengrenzen (vgl. sab.sachsen.de/familienwohnen)
  • 10 % der Gesamtkosten sind aus Eigenmitteln zu finanzieren (Eigenkapital).
  • Die Förderung soll mit einem KfW-Wohnraumförderkredit kombiniert werden.
  • Das Vorhaben darf erst nach Zusage der Förderdarlehen begonnen werden.
  • Das geförderte Wohneigentum muss der Eigentümer innerhalb der Darlehenslaufzeit selbst nutzen (Zweckbindung). 

Eigentümer (Bauherr bzw. Erwerber) des selbst oder gemeinschaftlich genutzten Wohneigentums

Der Antrag ist unter Verwendung des durch die SAB zur Verfügung gestellten Antragsverfahrens einzureichen: sab.sachsen.de/familienwohnen

Bitte wenden Sie sich ebenfalls dorthin, wenn Sie Fragen zu Einzelheiten der förderfähigen Maßnahmen, den erforderlichen Voraussetzungen sowie zur Antragstellung haben.

Grundlage der Förderung bildet die Förderrichtlinie zur Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern (FRL Familienwohnen) in der jeweils aktuellen Fassung.

Wohneigentum ländlicher Raum

Wichtiger Hinweis zur RL Wohneigentum ländlicher Raum:
Derzeit ist keine Antragstellung für diese Förderungen möglich.
Für eine Wiederaufnahme stehen nicht genügend Haushaltsmittel zur Verfügung. Für die Eigentumsförderung von Haushalten mit Kindern wird auf die FRL Familienwohnen verwiesen.
 
Die Richtlinie Wohneigentum ländlicher Raum adressiert künftige oder aktuelle Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum außerhalb der Großstädte Chemnitz, Dresden und Leipzig.

Wenden Sie sich bei Fragen zu aktuellen Förderalternativen an die Sächsische Aufbaubank.

Grundlage der Förderung bildet die Richtlinie zur Förderung des Wohneigentums im ländlichen Raum (RL Wohneigentum ländlicher Raum – RL WLR) in der jeweils aktuellen Fassung.

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