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Wohnraumanpassung

Förderung von Umbaumaßnahmen zur Anpassung von Wohnraum wegen Mobilitätseinschränkungen der Bewohner

modernes, barrierefreies Badezimmer mit offener, ebenerdiger Dusche mit Haltergriff und Sitz sowie Handläufen rechts und links vom WC
Über die Richtlinie Wohnraumanpassung fördert der Freistaat Sachsen barrierearme Umbauten von Wohnungen und Häusern, zum Beispiel im Badezimmer.  © iStock/mgstudyo

Seit 1. Juli 2017 wird der Umbau von Wohnraum für Mieter sowie selbstnutzende Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Wohnhauses mit Zuschüssen gefördert. Förderfähig sind hierbei barrierereduzierende Baumaßnahmen, wenn diese wegen einer voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkung des Mieters oder des selbstnutzenden Wohneigentümers oder eines in einem Haushalt wohnenden Angehörigen erforderlich sind, damit der Wohnraum auch weiterhin genutzt werden kann. Ziel dieser Förderung ist es, dass Menschen, deren Wohnbedürfnisse sich durch Mobilitätseinschränkungen geändert haben, möglichst lange und selbstbestimmt in ihrem gewohnten Zuhause und ihrem sozialen Umfeld weiterleben können. Die Baumaßnahmen können unterschiedlich sein und richten sich nach den individuellen Bedürfnissen: Beseitigung von Schwellen innerhalb der Wohnung, Verbreiterung von Türen innerhalb der Wohnung, Umbau von Küche und/oder Bad zur Erhöhung der Bewegungsflächen, Einbau einer ebenerdigen Dusche, Beseitigung einer Schwelle zum Balkon oder zur Terrasse.

Die Förderung besteht in der Ausreichung von Zuschüssen in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 8.000 Euro, bei rollstuhlgerechtem Umbau 20.000 Euro. Ist der Zuwendungsempfänger selbst oder als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Bezieher von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld, kann der Eigenanteil zusätzlich übernommen werden.

Unmittelbare Ansprechpartner für die Förderung sind die Beratungsstellen in Dresden, Leipzig und Chemnitz. Dort erhalten Sie Unterstützung zur Frage, welche Maßnahmen für Sie persönlich sinnvoll und notwendig sind. Die Beratungsstellen prüfen auch, inwieweit Sie anspruchsberechtigt sind. Den ausgefüllten Förderantrag können Sie dort dann ebenfalls abgeben.

Bewilligungsstelle für die Förderung ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank in 01097 Dresden. Auch dort können Sie Informationen über das Verfahren erhalten.

Beratungsstellen

Die für sie zuständige Beratungsstelle ergibt sich aus der Lage Ihres Wohnraums:

  • Liegt Ihr Wohnraum in der Stadt Chemnitz, im Erzgebirgskreis, im Landkreis Mittelsachsen, im Landkreis Zwickau oder im Vogtlandkreis? Dann ist die für Sie zuständige Beratungsstelle der Sozialverband VdK Sachsen e. V. in Chemnitz.
  • Sie wohnen in Dresden oder in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Meißen oder Sächsische Schweiz-Osterzgebirge? Die für Sie zuständige Beratungsstelle ist die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. in Dresden.
  • Wenn Ihr Wohnraum in der Stadt Leipzig, im Landkreis Nordsachsen oder im Landkreis Leipzig liegt, dann ist die für Sie zuständige Beratungsstelle der Behindertenverband Leipzig e. V. mit Sitz in Leipzig.

Sozialverband vdk Sachsen e. V.

Koordinierungs- und Beratungsstelle für barrierefreies Planen und Bauen

Besucheradresse:
Elisenstraße 12
09111 Chemnitz

Telefon: 0371 334013

Telefax: 0371 334033

E-Mail: sachsen@vdk.de

Webseite: www.vdk.de/sachsen/

Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.

Beratungsstelle Wohnraumanpassung

Besucheradresse:
Michelangelostraße 2
01217 Dresden

Telefon: 0351 479350-0

Telefax: 0351 479350-17

E-Mail: wra@lag-selbsthilfe-sachsen.de

Webseite: www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de

Behindertenverband Leipzig e. V.

Beratungs- und Koordinierungsstelle für barrierefreies Bauen

Besucheradresse:
Bernhard-Göring-Straße 152
04277 Leipzig

Telefon: 0341 3065-221

E-Mail: kontakt@behindertenverband-leipzig.de

Webseite: https://behindertenverband-leipzig.de/projekte/barrierefreies-bauen/

Förderrichtlinie Wohnraumanpassung

Maßnahmen, um die Nutzung des Wohnraums für den mobilitätseingeschränkten Bewohner zu ermöglichen beziehungsweise zu verbessern.

Bild nicht vorhanden

Gefördert werden erforderliche Maßnahmen, um die Nutzung des Wohnraums für den mobilitätseingeschränkten Bewohner oder seines im Haushalt lebenden mobilitätseingeschränkten Angehörigen zu ermöglichen beziehungsweise zu verbessern.

Zuwendungsempfänger ist der Eigentümer vom selbst genutztem Wohneigentum.

Programmlogo nicht vorhanden

Mobilitätseingeschränkter Eigentümer oder Mieter

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