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Rechtsgrundlagen der Städtebauförderung

Rechtsgrundlagen der Städtebauförderung sind Artikel 104 b Absatz 2 GG sowie § 164b Absatz 1 BauGB, die Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie von Land zu Land unterschiedliche - Förderrichtlinien der Länder.

In den jährlich abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen einigen sich Bund und Länder über die Fördervoraussetzungen und Förderschwerpunkte, die Verteilung der Finanzmittel sowie den Einsatz und die Abrechnungsmodalitäten der Städtebaufördermittel.

Die „Jährlichkeit“ der Verwaltungsvereinbahrung versetzt Bund und Länder in die Lage, durch Änderung und Anpassung der Verwaltungsvereinbarung flexibel und zielgerichtet auf neue Herausforderungen und Problemlagen im Städtebau zu reagieren.

Städtebauförderung ist ein Instrument zur Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Beseitigung städtebaulicher Missstände im Sinne von § 136 Baugesetzbuch.

Für die Fördergebiete und Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung gelten die Regelungen des Besonderen Städtebaurechts, insbesondere die §§ 136 ff. im zweiten Kapitel des Baugesetzbuches.

Integrierte gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklungskonzepte als eine Form der Planungsinstrumente des Städtebaus und der Stadtentwicklung sind Fördervoraussetzung der Städtebauförderung.  Diese Planungen sind Grundlage für die Festlegung der Fördergebiete und die Gesamtmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung. Es gelten dafür die Regelungen für die Bauleitplanung im ersten Kapitel des Allgemeinen Städtebaurechts.

Das für den Freistaat Sachsen geltende Förderverfahren ist in der Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen für die Städtebauförderung (RL Städtebauliche Erneuerung) in der jeweils geltenden Fassung geregelt.

Die jährliche Ausschreibung und aktuelle Schwerpunktsetzung der Städtebauförderprogramme erfolgen für den Freistaat Sachsen im Sächsischen Amtsblatt.

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB – Förderbank) im Auftrag
des Sächsische Staatsministeriums für Regionalentwicklung
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 / 56 40

 

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