Bauvorschriften & Bauordnungsrecht
Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht ist neben dem Bauplanungsrecht Teil des öffentlichen Baurechts. Es wird von den Ländern geregelt und beinhaltet Vorschriften, die eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere von Leben und Gesundheit durch bauliche Anlagen vermeiden.
Die Anforderungen an bauliche Anlagen werden in der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) und in darauf beruhenden weiterführenden Vorschriften gestellt. Bitte beachten Sie auch die beiden aufgeführten Publikationen, die sich auf weiteres Fachrecht und weitere Genehmigungen o.ä. beziehen.
- Neben der Baugenehmigung erforderliche Genehmigungen oder Erlaubnisse bei der Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen (*.pdf, 0,17 MB)
- Im Baugenehmigungsverfahren zu prüfendes Fachrecht (*.pdf, 25,28 KB)
Darüber hinaus ist beim Bauen ein umfangreiches Regelwerk zu bautechnischen Anforderungen zu beachten.
Vorschriften und Hinweise des Freistaates Sachsen zum Bauordnungsrecht und zur Bautechnik sind in einer Übersicht mit Angabe von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Bekanntmachungen, Anwendungshinweisen und Handlungsempfehlungen auf dem Gebiet des Bauordnungsrechts im Freistaat Sachsen zusammengestellt.
Gesetze
Gesetz | Fassung | Veröffentlichung |
Sächsische Bauordnung (SächsBO) | 11. Mai 2016 | SächsGVBl. S. 186, zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) Gesetzestext |
Sächsisches Gesetz zur Durchführung der Marktüberwachung der nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 harmonisierten Bauprodukte (Sächsisches Bauprodukte-Marktüberwachungsdurchführungsgesetz – SächsBauPMÜDG) |
2. April 2014 |
SächsGVBl. S. 260, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) Gesetzestext |
Verordnungen
Verordnung | Fassung | Veröffentlichung |
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (Durchführungsverordnung zur SächsBO – DVOSächsBO) |
2. September 2004 |
SächsGVBl. S. 427, zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) Direktlink zum Verordnungstext |
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen nach Bauordnungsrecht (SächsTechPrüfVO) | 7. Februar 2000 |
SächsGVBl. S. 127, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 8. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 647) Direktlink zum Verordnungstext |
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Garagen und Stellplätze (Sächsische Garagen- und Stellplatzverordnung – SächsGarStellplVO) | 13. Juli 2011 |
SächsGVBl. S. 312 Direktlink zum Verordnungstext |
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Feuerungsanlagen (Sächsische Feuerungsverordnung – SächsFeuVO) | 15. Oktober 2007 |
SächsGVBl. S. 432, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. März 2020 (SächsGVBl. S. 134) Direktlink zum Verordnungstext |
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Sächsische Versammlungsstättenverordnung – SächsVStättVO) |
7. September 2004 |
SächsGVBl. S. 443, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Dezember 2019 (SächsGVBl. 2020 S. 2) Direktlink zum Verordnungstext |
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Regelungen für Bauprodukte und Bauarten nach Bauordnungsrecht (Sächsische Bauprodukten- und Bauartenverordnung – SächsBauPAVO) | 29. Juli 2004 |
SächsGVBl. S. 403, zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) Direktlink zum Verordnungstext |
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung (Sächsische Energieeinsparverordnungs-Durchführungsverordnung – SächsEnEVDVO) |
19. September 2016 |
SächsGVBl. S. 346, geändert durch Artikel 9 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) Direktlink zum Verordnungstext |
Verwaltungsvorschriften
Verwaltungsvorschrift | Fassung | Veröffentlichung |
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO) |
18. März 2005 |
SächsABl. SDr. S. S 59; SächsABl.S. 363, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 9. Mai 2019 (SächsABl. S. 782, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 246) Direktlink zur VwV |
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die bautechnische Prüfung von Bauvorhaben (VwVBauPrüf) | 30. August 2005 |
SächsABl. S. 890, geändert durch Ziffer XXIII der Verwaltungsvorschrift vom 1. März 2012 (SächsABl. S. 336, 353), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 246) Direktlink zur VwV |
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Geltung der Technischen Baubestimmungen (VwV TB) Anlage zu Ziffer I der VwV TB mit den Technischen Baubestimmungen |
6. Januar 2021 |
SächsABl. 2021 S. 52, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 246) Direktlink zur VwV |
Richtlinien
Richtlinie (nur die Richtlinien, die als Anlagen der VwVSächsBO veröffentlicht wurden) | Fassung | Veröffentlichung |
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (SächsEltBauR) |
7. August 2012 |
SächsABl. S. 1031 Anlage 4 zur VwVSächsBO Direktlink zur RL |
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Sächsische Beherbergungsstättenbaurichtlinie – SächsBeBauR) |
18. März 2005 |
SächsABl. SDr. S. S 59, S 97, Anlage 5 zur VwVSächsBO, zuletzt geändert durch VwV vom 20. April 2017 (SächsABl. S. 635 Direktlink zur RL |
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Sächsische Verkaufsstättenbaurichtlinie – SächsVerkBauR) |
18. März 2005 |
SächsABl. SDr. S. S 59, S 99, Anlage 6 zur VwVSächsBO, zuletzt geändert durch VwV vom 20. April 2017 (SächsABl. S. 635) Direktlink zur RL |
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Schulen (Sächsische Schulbaurichtlinie – SächsSchulBauR) |
7. August 2012 |
SächsABl. S. 1031, 1033, Anlage 7 zur VwVSächsBO Direktlink zur RL |
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Fliegende Bauten (SächsFlBauR) | 7. August 2012 |
SächsABl. S. 1031, 1034, Anlage 8 zur VwVSächsBO Direktlink zur RL |
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Sächsische Hochhausbaurichtlinie – SächsHHBauR) | 9. Mai 2019 |
SächsABl. S. 782. Anlage 9 zur VwVSächsBO Direktlink zur RL |
Bekanntmachungen
Bekanntmachung | Fassung | Veröffentlichung |
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Verwendung von Vordrucken im bauaufsichtlichen Verfahren | 29. April 2016 |
SächsABl. SDr. S. S 486, berichtigt durch Bekanntmachung vom 8. Juni 2016 (SächsABl. S. 759), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 30. Mai 2018 (SächsABl. S. 739) |
Bekanntmachung der obersten Bauaufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen über die Liste der anerkannten Prüfingenieure für Standsicherheit |
fortlaufende Aktualisierung |
Prüfingenieure/Prüfsachverständige - Bauen und Wohnen in Sachsen - sachsen.de |
Bekanntmachung der obersten Bauaufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen über die Liste der anerkannten Prüfingenieure für Brandschutz |
fortlaufende Aktualisierung |
Prüfingenieure/Prüfsachverständige - Bauen und Wohnen in Sachsen - sachsen.de |
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte | 8. April 2022 |
SächsABl. S. 562 |
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über den Stundensatz zur Gebührenberechnung der Prüfingenieure und Prüfämter sowie zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau | 3. November 2021 |
SächsABl. S. 1449 REVOSax Landesrecht Sachsen - Bek. Stundensatz zur Gebührenberechnung und Honorarberechnung |
Anwendungshinweise, Handlungsempfehlungen
Technische Baubestimmungen
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Geltung der Technischen Baubestimmungen (VwV TB) finden Sie hier.
- Anlage zu Ziffer I Nummer 1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Geltung der Technischen Baubestimmungen (VwV TB) vom 6. Januar 2021 (*.pdf, 3,61 MB)
- Erlass betreffend Anwendung des Anhang 8 der Anlage zu Ziffer I der VwV TB hinsichtlich VOC-Emissionen für Holzwerkstoffe (OSB- und Spanplatten) sowie für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Bauprodukten vom 18. Dezember 2018 (*.pdf, 0,65 MB)
Hinweise für Eigentümer/Verfügungsberechtigte
Seit jeher trägt der Eigentümer/Verfügungsberechtigte die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung, Überprüfung und ggf. Instandsetzung sowie die Verkehrssicherheit der baulichen Anlage. Die nachfolgenden Hinweise sollen den Eigentümer/Verfügungsberechtigten bei der notwendigen Überprüfung Hilfestellung geben.
- Hinweise zur Einschätzung von Art und Umfang weiter zu untersuchender Stahlkonstruktionen hinsichtlich möglicher Schäden aus dem Feuerverzinkungsprozess und des Schadenspotentials (*.pdf, 0,13 MB)
- Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten (*.pdf, 0,10 MB)
Hinweise zum Bauen im Bestand
Bei der Änderung von baulichen Anlagen müssen die Beteiligten klären, auf welcher Grundlage ggf. erforderliche bautechnische Nachweise zu führen sind und wie in diesem Zusammenhang mit dem Grundsatz des Bestandsschutzes umzugehen ist.
Hinweise zum Bauen in Überschwemmungsgebieten
Neufassung des Kriterienkataloges zur Erklärung des Tragwerksplaners
Gemäß § 66 Abs. 3 Satz 2 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) ist bei den dort genannten baulichen Anlagen der Standsicherheitsnachweis bauaufsichtlich zu prüfen, wenn sich aus dem Kriterienkatalog ein entsprechendes Erfordernis ergibt. Der vom qualifizierten Tragwerksplaner zur Feststellung der Pflicht zur bauaufsichtlichen Prüfung des Standsicherheitsnachweises anzuwendende Kriterienkatalog ist in Anlage 2 zur Durchführungverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) geregelt, welche mit Änderung der DVOSächsBO vom 8. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 647) um ein Kriterium ergänzt wurde.
Mit der Änderung der Bekanntmachung über die Verwendung von Vordrucken im bauaufsichtlichen Verfahren vom 17. November 2014 (SächsABl. S. 1473) wurde der Vordruck „Erklärung des Tragwerksplaners zur Prüfpflicht des Vorhabens nach § 12 Abs. 3 zur DVOSächsBO" an den neugefassten Kriterienkatalog angepasst.
Die Erläuterungen zur Anwendung des Kriterienkataloges nach § 12 Abs. 3 DVOSächsBO sollen dazu beitragen, die Kriterien zu interpretieren und auf das jeweilige Bauvorhaben sachgerecht anzuwenden.
Umsetzung des Urteils des EuGH vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13; Erlass betreffend den bauaufsichtlichen Vollzug bei der Verwendung harmonisierter Bauprodukte nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ab dem 16. Oktober 2016
Am 15. Oktober 2016 endete die Frist zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13. Der nachfolgende Erlass vom 14. Oktober 2016 enthält Hinweise für den bauaufsichtlichen Vollzug ab dem 16. Oktober 2016 bei der Verwendung von Bauprodukten, die die CE-Kennzeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) tragen.
- Erlass Prioritätenliste mit Lückenschluss (*.pdf, 0,90 MB)
- Proritätenliste - Anlage (*.pdf, 0,53 MB)
Hinweise zur Planung und Ausführung von Nagelplattenkonstruktionen
Die Planung, die Ausführung und die Instandhaltung von Nagelplattenkonstruktionen erfordern eine hohe Sorgfalt aller am Bau Beteiligten.
Die folgenden Hinweise sollen die am Bau Beteiligten sensibilisieren und darin unterstützen, qualitativ hochwertige und robuste Nagelplattenkonstruktionen des Ingenieurholzbaus zu schaffen.
Hinweise zur Erlangungen von Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) und vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen
Gemäß § 4 der Dritten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Bauprodukten- und Bauartenverordnung vom 6. April 2018 (SächsGVBl. S. 134) ist die Landesdirektion Sachsen – Landesstelle für Bautechnik zuständige Behörde für die Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) und den Verzicht darauf nach § 20 der SächsBO sowie für die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung und den Verzicht darauf nach § 16a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 der SächsBO.
Unter nachfolgenden Link sind in einem allgemeinen Merkblatt alle erforderlichen Informationen dazu zusammen gestellt.
weitere Anwendungshinweise und Handlungsempfehlungen
- Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu Wiederkehrenden Prüfungen von Hochhäusern nach § 2 Absatz 4 Nummer 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) (*.pdf, 0,26 MB)
- Vollzugshinweise zu Nummer 11 SächsBeBauR in der ab 1. September 2017 geltenden Fasung (*.PDF, 0,26 MB)
Die gemeinsame Handlungsempfehlung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Zulassung von Windenergieanlagen, sowie die gemeinsamen Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) zur Rückbauverpflichtung und Sicherheitsleistung gemäß § 35 Absatz 5 BauGB, finden Sie unter dem Menüpunkt Bauplanungsrecht und Städtebau.