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Mitteilungen der Städtebauförderung

Tag der Städtebauförderung am 4. Mai 2024

© tvist Kommunikation für Changemaker

Am 4. Mai 2024 findet deutschlandweit der Tag der Städtebauförderung statt. Städte und Gemeinden informieren an diesem Tag über ihre Projekte, Planungen und Erfolge der Städtebauförderung – und laden dazu ein, an der Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes mitzuwirken.

Der Tag der Städtebauförderung ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund.

Kommunen können ihre Teilnahme zum Tag der Städtebauförderung ab sofort hier anmelden.

Fachstelle für integrierte Gemeindeentwicklung in Sachsen startet

© SMR

Die Fachstelle für integrierte Gemeindeentwicklung (FS INGE) unterstützt alle sächsischen Kommunen bei der Weiterentwicklung integrierter und strategischer Stadt- und Gemeindeentwicklung durch Praxisbezug und fachlichen Austausch.

Projektaufruf: Nationale Projekte des Städtebaus 2024

© BMWSB

Mit dem Investitionsprogramm Nationale Projekte des Städtebaus fördert der Bund seit 2014 zukunftsweisende Vorhaben im Bereich Städtebau und Stadtentwicklung in Deutschland. Nationale Projekte des Städtebaus sind größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt.

Mit dem nun veröffentlichten Projektaufruf sind Kommunen aufgerufen, bis zum 30. April 2024 geeignete Vorschläge beim BBSR einzureichen.

BMUV und KfW unterstützen Kommunen mit neuem Klimaprogramm: KfW 444

Das Bundesumweltministerium (BMUV) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben im Februar ein neues Förderprogramm für Städte und Gemeinden zur Finanzierung natürlicher Klimaschutzmaßnahmen aufgelegt. Die Kommunen erhalten Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der Finanzierungskosten. Gefördert werden Baumpflanzungen, die Anlage und Aufwertung kleiner naturnaher Parkanlagen im Wohnumfeld (so genannte Pikoparks), die Umstellung von Naturerfahrungsräumen und Stadtwäldern auf ein naturnahes Grünflächenmanagement sowie die Renaturierung innerörtlicher Kleingewässer. Ziel des Förderangebotes ist es, durch Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und damit unsere Städte und Gemeinden zukunftsfähiger und lebenswerter zu machen. Die Fördermittel werden im Rahmen des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) bereitgestellt.

Über dieses Programm können Klimamaßnahmen gefördert werden, die im Rahmen einer Gesamtmaßnahme der Städtebauförderung durchzuführen sind.

Ein einführendes Online-Seminar findet am 12. März 2024 statt. Anmeldung unter: https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Kommunen-kommunale-soziale-Unternehmen/Veranstaltungen/index.jsp
 

Neue Veröffentlichungen zum Umgang mit Problemimmobilien des Landes NRW

Titelseite der Broschüre Problemimmobilien © Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

In Städten und Gemeinden beeinträchtigen Gebäude aufgrund ihres Zustands, zurückgehender Wohnungsnachfrage, Lärm oder gewerblicher Immissionen sowie nicht nachhaltiger Bewirtschaftung die Lebensqualität und das Image des örtlichen Umfelds. Diese Probleme können sogar eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.

Nordrhein-Westfalen hat positive Erfahrungen aus dem Modellvorhaben Problemimmobilien gemacht, was zeigt, dass eine frühzeitige und entschiedene Bekämpfung solcher Missstände für Kommunen vorteilhaft ist. Eine systematische Herangehensweise, gestützt auf das Wohnraumstärkungsgesetz und das Bauordnungsrecht, sowie der Mut zur Nutzung vorhandener Instrumente sind erfolgskritisch.

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Hochwassermessung © AdobeStock / konmesa

Im Rahmen der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels werden insbesondere Vorhaben mit Schwerpunkt auf natürlichen Klimaschutz und naturbasierten Lösungen gefördert. Die Mittel werden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundesumweltministeriums bereitgestellt. Vom 1. November 2023 bis zum 31. Januar 2024 können Kommunen Förderanträge und Projektskizzen einreichen.

Zwei neue InnenstadtRatgeber zu Großimmobilien und Realexperimenten in der Innenstadtentwicklung erschienen

InnenstadtRatgeber © BMWSB

Welche Chancen bieten Experimente in der Innenstadtentwicklung und worauf ist bei der Umnutzung von leerfallenden Großimmobilien zu achten? Die neuen InnenstadtRatgeber, erarbeitet und herausgegeben vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unter Mitwirkung des Beirats Innenstadt, sollen bei der Beantwortung dieser Fragen helfen.

Unter den Titeln Realexperimente: Planungshilfe und Impulsgeber für die Innenstadtentwicklung und Großimmobilien: Frequenzanker und Raumressource in der Innenstadt von morgen stehen beide Online-Publikationen als Download zur Verfügung. Vom Stadtplanungsamt, über die kommunale Wohnungsbaugenossenschaft bis hin zum Projektentwickler und Planer - sie richten sich an alle Akteurinnen und Akteure, die Innenstadt mitgestalten. Die Ratgeber wurden erstmals vorgestellt auf dem diesjährigen Nationalen Stadtentwicklungskongress in Jena.

Der InnenstadtRatgeber Realexperimente: Planungshilfe und Impulsgeber für die Innenstadtentwicklung

  • liefert Argumente für eine experimentelle Herangehensweise an Stadtentwicklung,
  • zeigt die bewährte Schrittabfolge bei der Umsetzung von Realexperimenten auf,
  • veranschaulicht die breiten Anwendungsmöglichkeiten anhand von Good-Practice-Beispielen.

Der InnenstadtRatgeber Großimmobilien: Frequenzanker und Raumressource in der Innenstadt von morgen

  • legt seinen Fokus auf den Umgang mit innerstädtischen Großstrukturen,
  • verdeutlicht, wieso sich Umnutzung und Umbau vielerorts lohnen, aber auch herausfordernd sind,
  • beinhaltet eine Reihe an guten Beispielen, mit großem praktischen Lernpotenzial.

Beide Ratgeber sollen Impulse geben, die Innenstadt von morgen mitzugestalten.

neue Arbeitshilfe zur Erstellung des Fördergebietskonzepts

Deckblatt zur Arbeitshilfe

Der Bund hat eine neue Arbeitshilfe zur Erstellung des Fördergebietskonzepts veröffentlicht. Diese bündelt zentrale Empfehlungen für den Erarbeitungsprozess sowie die Umsetzung eines Fördergebietskonzepts. 

 

Bundespreis Stadtgrün 2024

Logo zum Bundespreis Stadtgrün © Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lobt zum dritten Mal den Bundespreis Stadtgrün aus. Für das Jahr 2024 nimmt der Bundespreis die Bedeutung des Stadtgrüns für die Förderung von Gesundheit durch Bewegung und Sport in den Fokus.

Der Bundespreis Stadtgrün würdigt vorbildliche Praxisbeispiele, Projekte und Programme, die zeigen wie Stadtgrün die Menschen zu mehr Bewegung motiviert. Dazu muss es so gestaltet werden, dass es dazu einlädt, Alltagswege zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen, attraktive Begegnungsräume aufzusuchen oder die Freizeit mit Sport und Spiel aktiv im Freien zu verbringen. Um dies zu erreichen, bedarf es vorbildlicher Ideen, ressort- und kommunenübergreifender Planungsprozesse und einer engen Kooperation mit Akteurinnen und Akteuren aus dem Gesundheits- und Sportbereich, mit Vereinen, Verbänden oder auch Forschungseinrichtungen sowie mit den Nutzerinnen und Nutzern. Mut und Experimentierfreude helfen, neue Konzepte für bewegungsförderndes Stadtgrün zu erproben und gleichzeitig einen Mehrwert für die Kommunen zu schaffen. Städte und Gemeinden in Deutschland können sich mit ihren Projekten bewerben. Planende und alle anderen Stadtgrün-Akteure sind aufgerufen, sich gemeinsam mit der Gemeinde am Wettbewerb zu beteiligen.

Bewerben Sie sich und machen Sie Ihr besonderes Stadtgrün bundesweit bekannt!

Teilnahme und weitere Informationen unter:

www.bundespreis-stadtgruen.de

 

Gruppenbild: Vertreterinnen und Vertreter der neu in die Städtebauförderung aufgenommenen Städte mit Staatsminister Schmidt © SMR/Ziehm

Der Kreis der Kommunen, die in Sachsen von der Städtebauförderung profitieren, wächst. 14 Städte in Sachsen können sich in diesem Jahr freuen. Sie wurden neu in die Programme der Städtebauförderung aufgenommen.

Staatsminister Thomas Schmidt hat am 20. Oktober 2023 die Förderbescheide zur Neuaufnahme in die Städtebauförderung bei einem feierlichen Akt im Schützenhaus in Lommatzsch an Vertreterinnen und Vertretern dieser neuen Programmkommunen übergeben.

Diese Städte können ab jetzt bis maximal 2038  mit Städtebaufördermitteln in Höhe von insgesamt 95 Millionen Euro rechnen. Davon stellen 26 Millionen Euro Bund und Freistaat Sachsen in diesem Jahr für die Verbesserung ihrer städtebaulichen Situation zur Verfügung. Förderschwerpunkte sind die Revitalisierung und der Erhalt von Ortskernen, historischen Altstädten oder Ortsteilzentren, die Standortaufwertung sowie die Förderung der Nutzungsvielfalt. Aber auch der soziale Zusammenhalt in Stadt- und Ortsteilen sowie die Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels werden finanziell unterstützt.

 

Leitfaden zur Quartierssanierung

Titelbild der Broschüre © Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V.

Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. aus Schleswig-Holstein hat einen Leitfaden zur Quartierssanierung herausgegeben. Diese Veröffentlichung ist als Planungshilfe für eine ökonomische Umsetzung von Modernisierungen an Wohngebäuden gedacht. Sie soll Eigentümerinnen und Eigentümern, Bauplanenden und Planern aber auch Kommunen ein Grundgerüst liefern, um sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden aber auch ökonomischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von kommunalen Planungen zu realisieren.

Aktualisierter Kommunikationsleitfaden des BMWSB zur Städtebauförderung

Titelbild des Kommunikationsleitfadens © BMWSB

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat den Kommunikationsleitfaden zur Städtebauförderung aktualisiert. Dieser unterstützt Bund, Länder und Gemeinden bei derprofessionellen Kommunikation rund um die Städtebauförderungsmaßnahmen: Er hält wichtige Eckpunkte, praktische Hinweise und konkrete Arbeitshilfen bereit, mit denen die Vor-Ort-Kommunikation zielgerichtet geplant und mit möglichst breiter Öffentlichkeitswirkung durchgeführt werden kann.

Neue Broschüre des BMWSB: Leitfaden zur stärkeren Berücksichtigung der Themenfelder Migration und Integration im INSEK

Titelseite der Broschüre © BMWSB

Der neue Leitfaden "Migration, Integration und soziale Teilhabe in integrierten Stadtentwicklungskonzepten" vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) dient als Hilfestellung für Kommunen, um das Themenfeld über das Instrument des INSEK stärker in die kommunale Stadtentwicklungspolitik zu verankern. Dabei erhebt der Leitfaden nicht den Anspruch, eine einheitliche Vorgehensweise vorzugeben, sondern zeigt anhand der verschiedenen Arbeitsschritte Möglichkeiten auf, Aufgaben und Ziele der kommunalen Integrationspolitik in INSEK einzubetten - stets unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten.

 

Neue Publikation des SMEKUL: Broschüre zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung

Titelseite der Broschüre © SMEKUL

Gern möchten wir auf eine Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zum Thema nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung aufmerksam machen. Sie wurde bereits beim zweiten Fachforum der Städtebauförderung in Dresden-Pillnitz im November 2022 angekündigt.

Förderrunde BIWAQ V zum ESF Plus-Förderprogramm des Bundes „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“

Im Januar 2023 wurde die Förderrichtlinie BIWAQ V zum ESF Plus-Förderprogramm des Bundes „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ veröffentlicht (Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) - Aktuelles - Veröffentlichung Förderrichtlinie BIWAQ V).

Mit dem Programm BIWAQ werden Städte und Gemeinden mit strukturschwachen, benachteiligten Quartieren unterstützt, Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung mit städtebaulichen Investitionen zu verzahnen.  Ziel ist, in benachteiligten Quartieren die Chancen der Teilnehmenden auf Arbeit und Ausbildung zu verbessern und zur Stärkung der lokalen Ökonomie beizutragen.

Interessenbekundungen in BIWAQ V können ab dem 10.02.2023 bis spätestens zum 20.03.2023
(12:00 Uhr MESZ) eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Kommunen mit aktiven oder ehemaligen Fördergebieten des seit 2020 bestehenden Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt" sowie ausgelaufenen Fördergebieten des ehemaligen Programms "Soziale Stadt". Möglich ist die sozialräumliche Verbindung mit einer ehemaligen Gebietskulisse, wenn die Gesamtmaßnahme bereits beendet, aber die Bedarfslage für BIWAQ weiterhin vorhanden ist.

Am 22.02.2023 findet eine virtuelle Informationsveranstaltung für interessierte Kommunen statt.

Aufruf zum Tag der Städtebauförderung 2023

Logo der Städtebauförderung mit dem Schriftzug Tag der Städtebauförderung. Auf der gezeichneten Darstellung sind vereinfacht geschmückte Häuser, eine Bühne sowie Menschen zu sehen. © www.staedtebaufoerderung.info

Unter dem Motto "Wir im Quartier" findet am 13. Mai 2023 der Tag der Städtebauförderung statt. Dieser Aktionstag dient zur Information über Projekte, Planungen und Erfolge der Städtebauförderung und ist eine Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund. 

Im Jahr 2022 nahmen 34 Städte und Gemeinden in Sachsen am Tag der Städtebauförderung teil. Auf Veranstaltungen, Rundgängen, Führungen, Baustellenbesichtigungen sowie in Ausstellungen informierten sie über ihre Planungen und stellten laufende und erfolgreich abgeschlossene Städtebauprojekte vor.

Entwurf zur EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur enthält verbindliche Ziele für Stadtentwicklung

Der Entwurf zur EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Juni 2022) enthält auch die Stadtentwicklung tangierende verbindliche Ziele. So soll es im Vergleich zu 2021 bis 2030 keinen Nettoverlust an städtischen Grünflächen in allen Städten und Gemeinden der EU geben. Weiter ist eine Erhöhung der Grünflächen bis 2050 um 5 % vorgesehen. 

Veröffentlichung des Neuen Europäischen Bauhaus Kompasses

Titelbild der Publikation zum Neuen Europäischen Bauhaus Kompass

Im Rahmen der Initiative zum Neuen Europäischen Bauhaus (NEB) hat die EU Kommission nun ein als Kompass betiteltes Handbuch veröffentlicht. Einerseits werden die Grundsätze nachhaltig, inklusiv und ästhetisch beschrieben. Andererseits werden auch konkrete Projektbeispiele der NEB-Initiative erläutert. Ansprechpartner im SMR: Boris Harbaum (Telefon: 0351 / 564 50523), Referat Stadtentwicklung und EU-Förderung.

Übersicht zu Förderprogrammen zum Umwelt- und Klimaschutz

Das Logo von Zukunft Umwelt Gesellschaft © www.zug.de

Im Auftrag der Bundesregierung betreut Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH als Projektträgerin eine Vielzahl nationaler und internationaler Förderprgrogramme. Auf der Homepage von ZUG ist eine Übersicht der von ZUG begleiteten Förderprogramme zu finden.

Neu: Video-Tutorials zur Städtebauförderung

Screenshot des Video-Tutorial zur Städtebauförderung © staedtebaufoerderung.info

Der Bund hat in der Reihe "Wissenstransfer in der Städtebauförderung" einen weiteren Baustein geschaffen. In fünf Video-Tutorials wird einerseits die Städtebauförderung in seiner Genese und Zielstellung vorgestellt. Andererseits werden praktische Tipps und Hinweise zur Vorbereitung, Durchführung und zum Abschluss von Städtebaufördermaßnahmen gegeben. 

Thematisch wurden fünf Themenblöcke erarbeitet. Ergänzt werden die Themenblöcke durch kommunale Beispiele.

1.            Einführung in die Städtebauförderung
2.            Praxis der Städtebauförderung - Vorbereitung
3.            Praxis der Städtebauförderung - Durchführung
4.            Wertermittlung in Sanierungsgebieten
5.            Praxis der Städtebauförderung - Abschluss

Die Video-Tutorials erreichen Sie über die Seite der Städtebauförderseite des Bundes.

Förderrichtlinie Städtebauliche Erneuerung in Kraft getreten

Das Staatsministerium für Regionalentwicklung gibt die wesentlichen Änderungen der am 25. März 2022 in Kraft getretenen Förderrichtlinie Städtebauliche Erneuerung bekannt:

  • Fördergebietserweiterungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht nach dem Finanzrahmen weitere Einzelmaßnahmen durchgeführt werden können (Nummer 2.1 Satz 2).

Es gilt für diese Neuregelung noch eine Übergangsfrist bis zum Jahresende 2022 (Nr. 22.2 Satz 4).

  • Für Kooperationen von Gemeinden gilt neu, dass Anträge auf Städtebauförderung für die Kooperationen federführend von einer Gemeinde mit mindestens 2000 Einwohnern gestellt werden muss (Nr. 3.2 Satz 2). Für bereits bestehende Kooperationen kann bei Fortsetzungsanträgen wie bisher verfahren werden (Nummer 22.1 Satz 1).
  • Die Regelungen, dass Maßnahmeträger den kommunalen Eigenanteil der Gemeinde stützen dürfen, wenn eine Gemeinde in Haushaltsschwierigkeiten ist, wurde in einigen Punkten geändert, indem
  1. sich die Beurteilung der Haushaltslage bei Maßnahmebeginn nach den Angaben des Kommunalen Frühwarnsystems des Freistaates Sachsens richtet und eine kritische oder instabile Haushaltslage (Kategorie C oder D) vorliegen muss (Nummer 4.3.1 Buchstabe a);
  2. die Gemeinde in jedem Fall einen Mindestanteil von zehn Prozent des Betrags der Städtebauförderung (Bund, Land, Gemeinde) tragen muss (Nummer 4.3.1 Buchstabe d).
  • Im Rahmen der zuwendungsfähigen Ausgaben wird über die bestehende Regelung der Zulassung einer Kumulierung mit Darlehensprogrammen auch eine Kumulierung mit Zuschussprogrammen, zum Beispiel der KfW, zugelassen (Nummer 4.4.2 Buchstabe f). Bei allen Fällen der Mehrfachförderungen ist eine Förderobergrenze von 90 Prozent einzuhalten (Nummer 5.3).
  • Wie in der letzten EU-Strukturfondsförderperiode wird auch in der Strukturfondsförderperiode 2021 bis 2027 den Gemeinden im Rahmen der Verfügbarkeit für einzelne Projekte die Möglichkeit gegeben, Mittel der EFRE-Stadtentwicklung mit Mitteln der Städtebauförderung aufzustocken; auch hier gilt eine Mindestbeteiligung der Gemeinden von zehn Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben (Nummer 4.4.3).
  • Die Regelungen zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn wurden an die seit 2020 geltenden Vereinfachungen des Sächsischen Haushalts- und Zuwendungsrechts angepasst. Die Besonderheit, dass nach Programmaufnahme der Gemeinde die im Fördergebietskonzept vorgesehenen Maßnahmen auch schon vor der Bewilligung der Städtebaufördermittel durchgeführt werden dürfen, bleibt unangetastet (Nummer 4.6.1 Buchstabe a Satz 1 und 3). Neu und klarer geregelt ist, dass in besonderen Einzelfällen, die in keinem kommunalen Fördergebietskonzept oder Maßnahmenplan enthalten sind, Projektierungen bis einschließlich der Leistungsphase 6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) einer Förderung nicht entgegenstehen (Nummer 4.6.1 Buchstabe b in Verbindung mit 4.6.1 Buchstabe a Satz 2). Eine fortgeschrittene „Planreife“ ist im Hinblick auf eine zeitnahe Durchführung der Projekte ausdrücklich erwünscht.
  • Beim Finanzrahmen wird wegen der Nachrangigkeit und Bündelungsfunktion der Städtebauförderung klarstellend bestimmt, dass vorrangige Fachförderungen den Finanzrahmen reduzieren (Nummer 5.4 Satz 4).
  • Neu aufgenommen wurde eine „Generalklausel“, dass nicht näher benannte Zuwendungsgegenstände im Einklang mit den jeweils geltenden Verwaltungsvereinbarungen des Bundes mit den Ländern zur Städtebauförderung sowie der jährlichen Programmausschreibungen gefördert werden können, sofern sie im Fördergebietskonzept der Gemeinde enthalten sind (unter Abschnitt B, Besondere Zuwendungsbestimmungen, Satz 2). Hier sind aus heutiger Sicht namentlich Maßnahmen der Digitalisierung, der Klimaanpassung und der Bürgerbeteiligung zu nennen.
  • Maßnahmen zur Begrünung baulicher Anlagen, einschließlich Straßen, Wege und Plätze, zur Verbesserung des Stadtklimas, sind künftig als selbständige Ordnungsmaßnahmen zuwendungsfähig (Nummer 6.5.1 Buchstabe e).
  • Im Katalog der zuwendungsfähigen Baumaßnahmen für die Bemessungsgrundlage der zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen der pauschalierten Förderung von „Dach und Fassade“ wurden „Balkone“ neu ergänzt (Nummer 7.2.4.2 Satz 3).
  • Die Zuwendungsbestimmungen für kommunale Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen wurden insgesamt gestrafft und im Sinne der Vereinfachung der Förderverfahren vereinheitlicht:
  1. auf Sonderregelungen für die weiterhin förderfähigen Bäder wird verzichtet (Nummer 7.3.1.2 Satz 2);
  2. alle notwendigen Baumaßnahmen für Instandsetzung und Modernisierung sind grundsätzlich in voller Höhe mit den Anteilen von Bund, Land und Gemeinde zuwendungsfähig (Nummer 7.3.2).
  • Da in Einzelfällen der Städtebauförderung, auch im Falle der Weiterleitung von Zuwendungen durch die Gemeinden an private Zuwendungsempfänger, eine Prüfung der EU-beihilferechtlichen Voraussetzungen und Beihilfehöchstintensitäten veranlasst sein kann, wurden entsprechende EU-beihilferechtliche Bestimmungen in die Förderrichtlinie (Nummer 1.4) zuzüglich einer Anlage mit den zu beachtenden Artikeln der AGVO aufgenommen. Insbesondere auf die Meldepflicht an die Landesdirektion Sachsen zur Veröffentlichung in der Transparenzdatenbank, derzeit bei Einzelbeihilfen über 500.000 Euro, wird hingewiesen (Nummer 8 der Anlage zu der FRL StBauE).
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