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Klimaschutz und -anpassung

Der Klimawandel ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Wetterextreme wie Hitze, Dürre und Überflutungen sind heute eher die Regel als die Ausnahme geworden. Besonders stark betroffen sind dabei hoch verdichtete Bereiche wie Innenstädte und Ortskerne. Maßnahmen zu Klimaschutz sowie zur Klimaanpassung sind daher von immenser Bedeutung für die Entwicklung von urbanen Räumen und nehmen in der Städtebauförderung einen immer wichtigeren Platz ein.

Mit der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung (VV), Art. 3, Abs. 2 (aktuell noch nicht veröffentlicht), wird diese Bedeutung nochmals unterstrichen, indem im Rahmen der Gesamtmaßnahme die Umsetzung mehrerer (mindestens zwei) Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel pro Programmjahr Voraussetzung für eine Förderung sind.

Wo liegt der Unterschied zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung?

Mit Klimaschutz wird das Ziel verfolgt, den Ausstoß von klimarelevanten Treibhausgasen zu reduzieren, um entsprechend dem Vorsorgeprinzip ein Voranschreiten des Klimawandels zu minimieren.

Klimaanpassung umfasst Maßnahmen zum vorsorgenden Umgang mit den nicht mehr abwendbaren Folgen des Klimawandels und Extremwetterereignissen.

In der Städtebauförderung sind damit konkrete Maßnahmen förderfähig. Diese können Sie beim Klicken auf das jeweilige Handlungsfeld einsehen.

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