Modellprojekte zum Klimaresilienten Stadtumbau
»Lebendige Orte, resilient gestaltet«
Der Klimawandel ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Wetterextreme wie Hitze, Dürre und Überflutungen nehmen an Häufigkeit und Intensität zu und sind besonders in Städten zu spüren. Gleichzeitig erleben Innenstädte und Ortskerne zunehmend Bedeutungsverluste und der öffentliche Raum als Ort der sozialen Interaktion bedarf einer Stärkung.
Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) sucht daher Modellprojekte, die sich genau mit diesen beiden Herausforderungen auseinandersetzen.
- Wie kann sich die Stadt/Gemeinde gegenüber künftigen Klimaauswirkungen im urbanen Raum, wie zum Beispiel, Hitze und Starkregen besser anpassen?
- Wie kann die Aufenthaltsqualität von öffentlichen Räumen unter Beachtung baukultureller Aspekte verbessert werden?
Dabei geht es um die Realisierung von Projekten, die sich durch möglichst einfache Übertragbarkeit auszeichnen und dadurch eine hohe Breitenwirkung erzielen.
Gefördert werden sollen Modellprojekte, die gemäß Pkt. 4.5 gemäß Punkt 4.5 der FRL Städtebauliche Erneuerung vom 7. März 2022 (SächsABl. S. 361), die durch die Richtlinie vom 15. Februar 2024 (SächsABl. S. 260) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 321) beispielhaft für weitere Projekte der städtebaulichen Entwicklung sind. Dabei können sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen, die einen klimaresilienten Stadtumbau unterstützen gefördert werden. Die Maßnahmen müssen sich entweder in innerstädtischen Bereichen, dicht bebauten Wohngebieten bzw. an Orten die merklich von Überhitzungseffekten bzw. stark geminderten Versickerungsfunktionen des Bodens betroffen sind, befinden. Es können auch Teilmaßnahmen einer komplexen und integrativen Gesamtmaßnahme gefördert werden. Maßnahmen, die im Einklang mit den Zielen der jeweiligen lokalen integrierten Stadt- beziehungsweise Gemeindeentwicklungsprozesse vorbereitet und durchgeführt werden, werden vorrangig gefördert.
Die Modellprojekte zeichnen sich dadurch aus, dass sie neue (konzeptionelle) Wege und Möglichkeiten erschließen und über den Stand der Technik bzw. etablierte Baupraktiken hinausgehen. Dabei sollten die Modellprojekte folgende Zielstellungen verfolgen
Maßnahmen zur klimaangepassten Freiraumgestaltung im öffentlichen Raum
- Maßnahmen zur Reduzierung von Hitzeinseln im öffentlichen Raum (auch Schulhöfe), z. B. durch hitzemindernde bzw. versickerungsfähige Materialien
- Maßnahmen für klimaresiliente Begegnungsräume im öffentlichen Raum, die den Kriterien des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB) entsprechen
- Schaffung multifunktionaler Grün-und Freiflächen die gleichzeitig als Frischluftschneise, Wasserspeicher und Erholungsraum dienen können
- Erprobung von Baumpflanzungen mit hoher Klimawiderstandsfähigkeit oder anderen Verschattungselementen (zum Beispiel Rankhilfen, wenn keine Bäume aufgrund technischer Leitungen im Untergrund gepflanzt werden können)
- Pilotprojekte zur Verkehrsberuhigung in besonders hitzebelasteten Quartieren
- Projekte zur Optimierung des Erhalts und der Pflege von Grün- und Freiflächen
Wassersensible Stadtentwicklung
- Regenwassermanagement (z. B. Schwammstadtmaßnahmen)
- Wassersparende Bewässerungssysteme
- Pilotprojekte für offene Wasserläufe, Teiche und Gewässerrenaturierungen im urbanen
- Förderung von Regenwassernutzung und Grauwasser-Recycling-Systemen
Beteiligung, Wettbewerbe und Governance
- Förderung innovativer Beteiligungsformate für Klimaanpassungsmaßnahmen, insbesondere im Kontext von integrierten Stadtentwicklungsprozessen
- Förderung von Wettbewerben für Klimaquartiere
- Entwicklung und Erprobung von Klimaanpassungs-Coachings für Kommunen
begleitendes Monitoring und Forschung
- Entwicklung von Monitoringsystemen für urbane Klimaanpassungsindikatoren
- Datenerhebungen zu Hitze-Hotspots, Starkregengefahren oder vulnerablen Bevölkerungsgruppen
- Frühwarnsysteme für Extremwetterereignisse wie Starkregen oder Hitze
Hinweis: Da es sich um Modellprojekte handelt, ist die Aufzählung nicht abschließend. Die Vorhaben können, müssen aber nicht mehrere Zielsetzungen verfolgen.
Die Maßnahmen sollten bereits über eine adäquate Planungsreife und klare Realisierungsperspektive verfügen. Die Maßnahme kann im Jahr 2026 beginnen und soll möglichst bis Ende 2028 abgeschlossen sein. Anders als bei der üblichen Städtebauförderung können gemäß Punkt 4.5 der FRL Städtebauliche Erneuerung auch Maßnahmen außerhalb von Städtebaufördergebieten gefördert werden.
Antragsberechtigt sind wie in der Städtebauförderung alle sächsischen Städte und Gemeinden mit mindestens 2.000 Einwohnern.
Die Förderung wird im Rahmen einer Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung gewährt. Die maximale Förderquote beträgt 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Mindestförderbetrag beträgt 30.000 Euro und die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 250.000 Euro. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln kann erfolgen, sofern diese klar voneinander abgrenzbar sind (Vermeidung von Doppelförderung).
Es können pro Stadt/Gemeinde auch mehrere Projekte beantragt werden. Die Förderung ist jedoch auf ein Modellprojekt pro Stadt/Gemeinde begrenzt. In Abhängigkeit der Anzahl und Qualität der Einreichungen sollen vier bis fünf Modellprojekte zur Förderung ausgewählt werden.
Das Förderverfahren ist zweistufig aufgebaut.
- Zunächst sind Projektskizzen über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bis zum 16. Januar 2026 einzureichen.
Die Projektskizzen müssen eine
Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zum Beitrag zur Attraktivierung des städtebaulichen Umfeldes und zur Klimaanpassung sowie ein groben Maßnahmenplan und eine Finanzierungsübersicht enthalten. Entsprechende Formulare werden mit der Freischaltung im SAB-Förderportal voraussichtlich Mitte November 2025 zur Verfügung gestellt und auf dieser Seite verlinkt.
Auf Grundlage der Projektskizzen erfolgt eine formale Bewertung durch die SAB und eine fachliche Bewertung zur Förderfähigkeit der Projekte durch das SMIL. Im Anschluss werden die Projekte zur Förderung durch einen Fachkreis ausgewählt. Die Bewertung erfolgt dabei anhand nachfolgender und nicht-gewichteter Kriterien:
- Relevanz der Lösung:
Die Relevanz der Lösung umfasst den Grad des Problembewusstseins, das Vermögen zu Wissenstransfer, den Anreizeffekt des Projekts sowie die potentielle Verwertbarkeit der Ergebnisse.
- Beitrag zur Klimaanpassung:
Der Beitrag zur Klimaanpassung umfasst das Potential zur Anpassung bzw. besseren Widerstandsfähigkeit an die Folgen des Klimawandels sowie dem Potenzial zur Verbesserung des Stadtklimas.
- Beitrag zur Attraktivierung des städtebaulichen Umfeldes:
Der städtebauliche Beitrag zur Verbesserung der Aufenthalts- sowie Wohn- und Lebensqualität.
- Innovationscharakter:
Der Innovationscharakter umfasst die Originalität, Flexibilität und Übertragbarkeit der aufgezeigten Lösung.
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Nach Auswahl der geeigneten Modellprojekte werden die entsprechenden Kommunen hierüber voraussichtlich im März 2026 informiert. Diese haben dann die Möglichkeit, über das SAB-Förderportal einen Antrag auf Förderung des Modellprojekts zu stellen.
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
Referat 54 – Städtebauförderung, Besonderes Städtebaurecht
E-Mail: staedtebaufoerderung@smil.sachsen.de