Städtebauförderung
Seit 1991 unterstützt die Städtebauförderung des Bundes und der Länder sowohl mit Bund-Länder-Programmen als auch spezifischen Landesprogrammen die sächsischen Städte und Gemeinden bei der Entwicklung von Quartieren, Nachbarschaften oder Stadtzentren zu attraktiven und nachhaltigen Wohn- und Lebensräumen. Mittlerweile konnte jede zweite Stadt mit mehr als 2.000 Einwohner durch die Städtebauförderung ihre unterschiedlichen Programme profitieren. Insgesamt investierte der Bund und der Freistaat ca. 6,2 Mrd. Euro in den letzten 30 Jahren und konnte einen wichtigen Teil zur Rettung von historischen Innenstädte, der Belebung von Brachflächen oder der Behebung sozialer Missstände in den Städten und Gemeinden Sachsens beitragen.
Ein wichtiger Unterschied zu anderen Förderprogrammen ist der, dass die Städtebauförderung keine Einzelmaßnahmen fördert. Vielmehr steht ein abgegrenztes städtisches Gebiet als sogenannte städtebauliche Gesamtmaßnahme im Fokus. Auf Grundlage von im Vorfeld zusammengestellten Maßnahmenbündels ist es das Ziel, dieses Gebiet als Ganzes bei der Entwicklung von attraktiven und nachhaltigen Wohn- und Lebensräume zu unterstützen.
Bund und Länder sehen die Städtebauförderung als Leitprogramm für eine zukunftsfähige, nachhaltige und moderne Entwicklung der Städte und Gemeinden. Insgesamt ist der Handlungsbereich der Städtebauförderung thematisch breit angelegt und umfasst stadtentwicklungspolitische, soziale, wirtschaftliche, kulturelle und immer stärker auch ökologische Ziele.
Anliegen der Städtebauförderung ist es auch, die Bürgerinnen und Bürger zu aktivieren sowie mithilfe flexibler Kooperations- und Managementstrukturen die Kräfte und Ideen vor Ort zu bündeln. Die Städtebauförderung leistet damit neben der Schaffung von öffentlichen Räumen und sozialen Infrastrukturen einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe aller.
Städtebauförderung - Lernendes Programm
Städtebauförderung ist als „lernendes Programm konzipiert“, das in der Lage ist, immer wieder neuen Themen und Herausforderungen zu begegnen.
Neben städtebaulichen Impulsen hat die Städtebauförderung durch viele Neuerungen die Stadtentwicklung als Ganzes beeinflusst. Das seit Ende der 1990er Jahre im Zusammenhang mit den Programmen Stadtumbau Ost und Soziale Stadt, später auch durch die übrigen Programme der Städtebauförderung angestrebte Planungsverständnis zielt auf gebietsbezogene, sektorübergreifende und ganzheitliche Lösungen der Entwicklungsprobleme. Damit wurde ein Paradigmenwechsel innerhalb der Stadterneuerung postuliert, der sich sowohl von rein baulicher Stadterneuerung abgrenzt und vor allem auf die Handlungs-, Akteurs-, Ziel- und Zeitdimensionen fokussiert. Die Erneuerung von Bausubstanz und Wohnumfeld blieb ein wichtiges Thema, gleichzeitig gewonnen aber soziale, ökologische und ökonomische Fragestellungen immer mehr an Gewicht. Städtebauförderung hatte eine ganzheitliche Perspektive eingenommen.
Als wesentliche Politikfelder erlangten neben der Städtebau- und Stadtentwicklungspolitik u.a. folgende Handlungsfelder, die verstärkt integrativ diskutiert und koordiniert werden müssen: Wirtschafts- und regionale Strukturpolitik, Wohnungspolitik, Umweltpolitik, Jugend- und Bildungspolitik, Integrationspolitik sowie Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Um einen möglichst großen Nutzen für das Fördergebiet als Gesamtmaßnahme zu erreichen, werden und sollten weitere Ressorts und deren Förderprogramme einbezogen werden.
Das Ziel der Städtebauförderung ist eine nachhaltige Stadtentwicklung in wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Bereichen.
Bund und Länder sehen daher in der Städtebauförderung eine wichtige sozial-, struktur-, innen-, umwelt- und kommunalpolitische Aufgabe. Sie stimmen zudem darin überein, dass die Städtebauförderung einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der neuen Leipzig Charta, der Ziele der Nationalen Stadtentwicklungspolitik und der Davos-Deklaration leistet und damit zur nachhaltigen Innenentwicklung und Reduzierung des Fläschenverbrauchs beiträgt. Sie sehen die Notwendigkeit einer bestandsorientierten und baukulturell anspruchsvollen Städtebauförderung, deren Umsetzung durch die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürgern, auch von Kindern und Jugendlichen und schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppen, erfolgen soll.
Als lernendes Programm hat sich die Städtebauförderung in ihrer Programmatik an aktuelle urbane Herausforderungen angepasst und die Handlungsfelder von klassischen Städtebau bis hin zu sozialen, lokalökonomischen und ökologischen Themen erweitert. Gerade vor dem Hintergrund der Notwendigkeit von Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung im Rahmen der Städtebauförderung wird dieser Herausforderung Rechnung getragen. Aber auch die Sicherung der Daseinsvorsorge gerade in vom demographischen Wandel betroffenen Städten und Gemeinden hat weiterhin einen hohen Stellenwert. So unterstützt die Städtebauförderung u.a. den Aufbau von nachhaltigen interkommunalen Kooperationsstrukturen.
Im Freistaat Sachsen werden die Zielstellungen der Städtebauförderung entsprechend der hiesigen urbanen Herausforderungen weiter konkretisiert. So besteht weiterhin eine besondere Notwendigkeit als auch Chance, brach gefallene Flächen sowie leerstehende Gebäude zu revitalisieren und für neue Entwicklungsimpulse zu nutzen.
Weiter soll die Städtebauförderung mit ihren geförderten Maßnahmen eine stärker gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung sowie gesellschaftliche Teilhabe aller Bevölkerungsschichten stimulieren und fördern. Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Anpassung an den Klimawandel sollen vorwiegend zur Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur beitragen, da hiervon eine breitere Wirkung auch mit Blick auf die Schaffung öffentlicher Räume oder der Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität erwartet wird.
Der Freistaat Sachsen unterstützt eine gebietsbezogene und integrierte Bearbeitung urbanen Herausforderungen. Durch die Städtebauförderung soll der integrierte Handlungsansatz in Planung und Umsetzung gestärkt werden. Dies umfasst sowohl verwaltungsinterne ressortübergreifenden Kooperation als auch die Partizipation der Akteure vor Ort.
Die Grundlagen für die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung finden sich im Grundgesetz, dem Baugesetzbuch und entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern.
Rechtsgrundlagen der Städtebauförderung sind Artikel 104 b Absatz 2 GG sowie § 164b Absatz 1 BauGB, die Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie von Land zu Land unterschiedliche Förderrichtlinien der Länder.
In den jährlich abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen einigen sich Bund und Länder über die Fördervoraussetzungen und Förderschwerpunkte, die Verteilung der Finanzmittel sowie den Einsatz und die Abrechnungsmodalitäten der Städtebaufördermittel. Die „Jährlichkeit“ der Verwaltungsvereinbarung versetzt Bund und Länder in die Lage, durch Änderung und Anpassung der Verwaltungsvereinbarung flexibel und zielgerichtet auf neue Herausforderungen und Problemlagen im Städtebau zu reagieren.
Für die Fördergebiete und Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung gelten die Regelungen des Besonderen Städtebaurechts, insbesondere die §§ 136 ff. im zweiten Kapitel des Baugesetzbuches.
Integrierte gesamtstädtische und teilräumliche Entwicklungskonzepte sind Fördervoraussetzung der Städtebauförderung. Diese Planungen sind Grundlage für die Festlegung der Fördergebiete und die Gesamtmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung. Es gelten dafür die Regelungen für die Bauleitplanung im ersten Kapitel des Allgemeinen Städtebaurechts.
Das für den Freistaat Sachsen geltende Förderverfahren ist in der Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen für die Städtebauförderung (RL Städtebauliche Erneuerung) in der jeweils geltenden Fassung geregelt.
Die jährliche Ausschreibung und aktuelle Schwerpunktsetzung der Städtebauförderprogramme erfolgen für den Freistaat Sachsen im Sächsischen Amtsblatt.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung.
Seit 1971 besteht die Städtebauförderung als Bund - Länder - Programm zur Behebung städtebaulicher Missstände und Funktionsverluste. Wie auch in den anderen ostdeutschen Bundesländern unterstützt die Städtebauförderung seit 1991 mit z.T. spezifischen Programmen sächsische Städte und Gemeinden mit seinen Bunden-Ländern-Programmen. Um die städtebaulichen Missstände in den ostdeutschen Städten zu beseitigen, stellte der Bund dem Freistaat Sachsen und den anderen neuen Bundesländern Finanzhilfen im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ bereit, welches sich bereits seit 1971 in den alten Bundesländern bewährt hat.
Der Bund erkannte aber auch, dass in den neuen Bundesländern aufgrund der jahrzehntelangen Tatenlosigkeit die Herausforderungen ganz andere Dimensionen einnahmen als sie in den westdeutschen Städten herrschten. Erfreulicherweise waren noch große Altbaubestände vorhanden, aber in einen desolatem, teilweise nicht mehr zu rettenden Zustand.
Somit stellte der Bund erstmals Finanzhilfen den neuen Bundesländern in einem neuen Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zur Verfügung, dass konkret auf die ostdeutsche Situation einging. In dieses Programm wurden besonders erhaltenswerte Altstädte u. a. von Bautzen, Meißen, Pirna, Görlitz aufgenommen.
Zu Beginn der 1990er konnten den Gemeinden 50 bis teilweise 180 Mio. (damals noch D-Mark) in den beiden Programmen zur Verfügung gestellt werden. Doch obwohl jährlich diese hohen Summen an Finanzhilfen bereitgestellt wurden, konnte bei weitem nicht der hohe Bedarf gedeckt werden.
Neben den Erfolgen bei der Rettung der historischen Innenstädte und Gründerzeitviertel galt es aber auch, andere Stadtteile und hier insbesondere die Plattenbaugebiete nicht aus dem Blick zu verlieren. Diese Gebiete hatten sich in der Einwohnerstruktur auch im Zuge von Suburbanisierungsprozessen sozial massiv entmischt. Die Gefahr bestand, dass diese Gebiete mit ausschließlicher Wohnfunktion nicht mehr attraktiv sind und in diesen Gebieten nur Ältere und Bewohner mit wenig Einkommen wohnen. Bis heute hat sich dies als strukturelles Problem erwiesen, an dessen Überwindung die Städtebauförderung sich ebenso versucht hat. Die Weiterentwicklung der großen Neubaugebiete zu eigenständigen, vielfältigen und erlebnisreichen Stadtteilen mit bedarfsgerechten Angeboten für die Versorgung, die Erwerbstätigkeit und für die Freizeitbeschäftigung der Siedlungsbewohner ist nach wie vor von Bedeutung.
Mitte der 1990er Jahre ermöglichte der Bund dies durch das Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“. Dieses Programm unterstützte nicht die Sanierung der Gebäude, sondern u. a. Maßnahmen des Wohnumfeldes und des sozialen Miteinanders.
Die sozialen Probleme in den Plattenbaugebieten verschärften sich. Um diese Gebiete, aber auch gründerzeitliche Quartiere mit sozialen Problemlagen besser unterstützen zu können, legte der Bund 1999 das Programm “Soziale Stadt“ auf. Dieses Programm stieß erst einmal bei den Gemeinden auf kein besonderes Interesse, da man befürchtete, dass mit der Aufnahme in dieses Programm das Gebiet stigmatisiert würde. Es war große Überzeugungsarbeit zu leisten, dass damit eine große Chance verbunden ist. Es wurden große Anstrengungen unternommen, damit die damals vom Bund bereitgestellten Finanzhilfen auch bewilligt werden konnten.
In den darauffolgenden Jahren hatte sich die Soziale Stadt als ein sehr erfolgreiches Programm etabliert. Ursächlich hierfür waren neben städtebaulichen Investitionen in die Quartiere insbesondere Instrumente der Beteiligung der Wohnbevölkerung. Quartiersmanagement haben maßgeblich zum Erfolg der Sozialen Stadt beigetragen. Der Umfang der Anträge war später so groß, dass nicht alle beantragten Fördergebiete aufgenommen werden konnten.
Eine weitere neue Herausforderung, die sich die Stadtentwicklung in den 1990er Jahren stellen musste, war der zunehmende Leerstand von Wohnungen. Innerhalb von nur zehn Jahren hat sich in Sachsen aus einem Wohnungsmangel ein Wohnungsüberhang entwickelt. Der Wohnungsüberhang entstand durch die Sanierung der vergangenen Jahre einerseits und andererseits durch die fortschreitende Abwanderung aufgrund von Arbeitsplatzwechsel. Der Wohnungsüberhang war so groß, dass kommunale Wohnungsunternehmen, aber auch Wohnungsgenossenschaften, von der Insolvenz bedroht waren. Dies konnte nicht zugelassen werden, da die Wohnraumversorgung für viele Bewohner gefährdet war. Die damaligen Verantwortungsträger suchten nach Lösungen. Doch welche Lösungen gab es? Was allen bewusst war, es musste ein Paradigmenwechsel eingeleitet werden. In diesem Zusammenhang wurde erstmals der Rückbau von Wohnungen diskutiert. Dies war zuerst für viele Eigentümer undenkbar. Auf den Wohngebäuden waren Altschulden aus DDR-Zeiten, die noch abfinanziert werden mussten. Man muss sich verdeutlichen, dass mit dem Rückbau auch Eigentum vernichtet wird. Doch der wirtschaftliche Druck wurde immer größer. Wenn man heute davon spricht, dass 125.000 Wohneinheiten (Stand 2022) zurückgebaut wurden, so stellte dies eine Zahl dar. Doch es war ein sehr intensiver Prozess mit vielfältigen Diskussionen mit Gemeinden und Wohnungseigentümern.
Denn nicht nur die Wohnungseigentümer waren betroffen, auch die Gemeinden. Denn ein Rückbau hat auch mögliche Folgen für die Stadtentwicklung. Im Jahr 2000 legte der Freistaat Sachsen ein Landesrückbauprogramm auf, mit dem Wohnungsunternehmen unterstützt wurden. Der Bund unterstützte diesen Prozess durch die Altschuldenentlastung für die Wohnungsunternehmen.
Diese Förderung führte zu großen Diskussionen in der Bevölkerung. Für viele Bewohner waren die Plattenbauten mit vielen schönen Erlebnissen verbunden, der ersten Wohnung mit Fernheizung. Es war sehr schwer vermittelbar, dass dieser Rückbau notwendig war. Es gab die Befürchtung, dass durch den Rückbau der Wohnungen nicht mehr genügend Wohnraum zur Verfügung steht und dass dadurch bezahlbarer Wohnraum vernichtet wird.
Durch diese Diskussionen mit der Wohnungswirtschaft, Bewohnern und weiteren Akteuren der Stadtentwicklung wurde deutlich, dass hierfür integrierte städtebaulichen Planungen erforderlich sind. Sachsen hat sich intensiv damit beschäftigt und erste Ideen für solche integrierten Planungen entwickelt. Sachsen hat sich auch deshalb beim Bund für einen Bundeswettbewerb für die neuen Länder zur Erarbeitung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten stark gemacht. Damit wurden die konzeptionellen Grundlagen geschaffen, um den Umbau der Stadt zu ermöglichen.
Da vom Leerstand nicht nur Sachsen, sondern alle neuen Bundeslänger betroffen waren, nahm der Bund 2002 erstmals das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“ in die Verwaltungsvereinbarung auf. Der Bund berücksichtigte dabei auch die Erfahrungen aus dem sächsischem Landesrückbauprogramm und die Hinweise aus den anderen neuen Bundesländern, dass der Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden unterstützt werden muss.
In den darauffolgenden Jahren hat der Bund durch die Aufnahme weiterer Programme die Gemeinden bei der Stadtentwicklung unterstützt, dazu gehörten die Programme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Kleine Städte und Gemeinden“ und „Zukunft Stadtgrün“. Der Freistaat Sachsen hat seit Beginn an die vom Bund bereitgestellten Bundesfinanzhilfen kofinanziert.
Aktuell gibt es bei den Bund-Länder-Förderprogrammen drei aktive Programme. Bei den Landesprogrammen sind es zwei: Das Landesbrachenprogramm und das Rückbauprogramm. Dazu informieren Sie sich bitte in den beiden Unterseiten.
Zuwendungsempfänger ist die beantragende Gemeinde bzw. Stadt.
Nach Landesrecht im Freistaat Sachsen muss die beantragende Gemeinde in ihrem Kernbereich mindestens 2.000 Einwohner haben. Gleiches gilt für Gemeindeteile, wenn das Fördergebiet in einem solchen liegt. Gegenstand der Städtebauförderung ist die städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit aller Maßnahmen, die in einem Zeitraum von mehreren Jahren in einem räumlich abgegrenzten Fördergebiet umgesetzt wird.
Voraussetzung für die Förderung der Gesamtmaßnahme ist insbesondere:
- Es ist ein Fördergebiet räumlich abzugrenzen. Abhängig von den jeweiligen Programmen gelten dafür die Regelungen der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung im jeweiligen Jahr der Aufnahme der Gesamtmaßnahme.
- Es ist ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept zu erstellen, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept ist in ein gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten, die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen, zudem sind darin Aussagen zur langfristigen Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus zu treffen.
- Weitere Voraussetzung für die Förderung sind im Rahmen der Gesamtmaßnahme Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur Die Maßnahmen müssen in angemessenem Umfang erfolgen.
Gewährung der Städtebauförderung als Zuschuss, Unrentierlichkeit der Maßnahmen:
Die Städtebauförderung unterstützt Städte und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer in der Regel unrentablen öffentlichen Aufgaben.
Im volkswirtschaftlichen Sinn handelt es sich um die Erstellung öffentlicher Güter, mit denen regelmäßig keine oder keine kostendeckenden Einnahmen erzielt werden können. Deshalb können sie von den Gemeinden nur mit Zuschüssen bewältigt werden.
Städtebauförderungsmittel werden daher ausschließlich für öffentliche Investitionen und den unrentierlichen Teil privater Investitionen gewahrt.
Antragstellung
Im Rahmen ihrer Planungshoheit obliegt den Städten und Gemeinden die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen.
Sie sind deshalb alleinige Antragsberechtigte für die Städtebauförderung des Bundes und der Länder.
Städtebauförderung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Jede föderale Ebene beobachtet die Umsetzung der Programme und städtebaulichen Gesamtmaßnahmen nach eigenen Erfordernissen.
Rechtliche Grundlage für das Monitoring der Städtebauförderung sind die im Grundgesetz (Artikel 104b, Absätze 2 und 3) formulierten Regelungen zur Überprüfung der Verwendung der Finanzhilfen sowie zur Berichterstattungspflicht gegenüber Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat über die Durchführung der Gesamtmaßnahmen.
Das BBSR betreibt für Bund und Länder ein Monitoring-System zur Programmumsetzung.
Aufgrund des langen Verlaufes von bis zu 15 Jahren bis zum Abschluss einer Gesamtmaßnahme haben Bund und Ländern unter Einbeziehung der Gemeinden ein Evaluierungsverfahren – bestehend aus Monitoring und Evaluierung – entwickelt, dass sowohl die Anforderungen des Bundes, als auch der Länder an eine Erfolgskontrolle im Sinne des Haushaltrechtes erfüllt. Bund und Länder haben sich dabei auf Standards zu den zu übermittelnden Daten verständigt und dies in den Verwaltungsvereinbarungen (VV) zur Städtebauförderung fixiert.
Die Basis des Monitoring-Systems bilden die in den Bundesprogrammen veröffentlichten Förderdaten zu jeder städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Mit den Begleitinformationen, die im Zuge der Programmaufstellung zu jeder Gesamtmaßnahme erfasst werden, und dem 2014 eingeführten Monitoring, das ein Indikatorenset aus Input-, Output- und Kontextindikatoren zu den Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung umfasst, ist der Datenumfang ausgeweitet worden.
Die geförderten Kommunen stellen gemäß den Regelungen der Verwaltungsvereinbarung diese Daten bereit, die über die Länder dem Bund zur Verfügung gestellt werden.
Das BBSR wertet die Daten aus, erstellt Berichte und wissenschaftliche Analysen, die auch den Ländern zur Verfügung gestellt werden und nutzt sie für die Politikberatung des Bundes.
Die Evaluierungspflicht wird im Freistaat Sachsen wie folgt umgesetzt:
Das Förderverfahren für die Umsetzung der Städtebauförderung im Freistaat Sachsen sieht für alle Programme vor, dass die Gemeinden das Erreichen der Zielstellung der Gesamtmaßnahmen und die Beachtung der allgemeinen Schwerpunktsetzung der Städtebauförderung im Rahmen des Monitoring – Systems des Bundes gegenüber Bund und Land nachweisen.
Eine wesentliche Grundlage dafür sind neben den Begleitinformationen zum Antrag, die Daten des elektronischen Monitorings des Bundes und die jährlichen Berichte der Programmgemeinden zum Stand der Umsetzung der Fördergebiete.
Dabei werden in einem komplexen elektronischen Monitoring (EMO) auf der Basis von Indikatoren und verbalen Stellungnahmen - zu jeder einzelnen geförderten Gesamtmaßnahme der Umsetzungsstand, Zielerreichung und Programmkonformität jährlich erhoben. Die Gemeinden speisen die entsprechenden Daten in das EMO ein, das Land kann den Inhalt der genutzten Matrix lesen und nutzen, der Bund wertet die Daten jährlich für alle Länder und Gemeinden aus (Evaluierung) und führt im zugrundeliegenden Evaluierungskonzept vorgesehene zeitlich gestaffelte Schwerpunktevaluierungen / Programmevaluierungen durch, an denen Länder und Gemeinden beteiligt sind. Die Schwerpunktevaluierungen zeigen auf, ob Schwerpunktsetzung und Programmatik der Städtebauförderung zeitgemäß sind, also dem aktuellen Stand der Herausforderungen in Stadtentwicklung und Städtebau entsprechen.
Die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen durchgeführten, Maßnahmen im Rahmen einer geförderten Gesamtmaßnahme obliegt den Gemeinden und wird durch die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung lt. Sächsischer Haushaltordnung umgesetzt.
Monitoring – aktuell
Die Monitoringdaten des jeweils laufenden Programmjahres sind zeitversetzt immer zum 30. September des darauffolgenden Jahres vom Land an den Bund zu übermitteln.
Zuvor sind diese von den Gemeinden in die elektronisch vom Bund bereitgestellten Formblätter (unter http://staedtebauförderung.is44.de) einzutragen.
Im Kalenderjahr 2021 sind für laufende Gesamtmaßnahmen die Daten des Kalenderjahres 2020 zu erfassen.
Für 2021 in das Landes- und Bundesprogramm neu aufgenommene Gesamtmaßnahmen sind die Daten erstmals 2022 von den Gemeinden für das Kalenderjahr 2021 zu erfassen.
Das Datum der notwendigen Freischaltung der erfassten Daten durch die Gemeinden wird vom Staatsministerium für Regionalentwicklung den Programmgemeinden im jeweiligen Kalenderjahr bekannt gegeben.