Hauptinhalt

Denkmale

/
(© Lothar Sprenger)

Dresden-Hellerau Europäisches Zentrum der Künste

Dresden-Hellerau Europäisches Zentrum der Künste, Gebäude mit Vorplatz und Seitengebäuden
/
(© Landesamt für Denkmalpflege)

Uhrenturm in Chemnitz, Annaberger Straße

Uhrenturm Chemnitz Annaberger Straße
/
(© Landesamt für Denkmalspflege)

Bergbau Alte Elisabeth

Bergbau Alte Elisabeth
/
(© Landesamt für Denkmalspflege)

Schwebebahn in Dresden

Schwebebahn in Dresden
/
(© Landesamt für Denkmalpflege)

Hammerwerk Frohnau

Hammerwerk Frohnau
/
(© Landesamt für Denkmalpflege)

Drehkran Dresden-Übigau

Drehkran Dresden-Übigau
/
(© Landesamt für Denkmalpflege)

Passagierflugzeug der Interflug Typ IL 14

Passagierflugzeug der Interflug Typ IL 14
/
(© Landesamt für Denkmalpflege)

Chemnitz Getreidemarkt

Chemnitz Getreidemarkt
/
(© Landesamt für Denkmalpflege)

Fernsehturm Dresden

Fernsehturm Dresden
/
(© Landesamt für Denkmalpflege)

Zittauer Schmalspurbahn

Zittauer Schmalspurbahn
/
(© Landesamt für Denkmalpflege)

Umgebindehaus

Umgebindehaus
/
(© Landesamt für Denkmalpflege)

Umgebindehaus in Großschönau

Umgebindehaus in Großschönau

Über 100.000 Baudenkmale sowie gut 13.000 Bodendenkmale sind in der Kulturdenkmalliste des Freistaates Sachsen erfasst. 

Hinter der Anzahl stehen ganz unterschiedliche Denkmale, wie Dome, Dorfkirchen und Klöster, Schlösser, Herrenhäuser und Burgen, Bauten mit öffentlicher Widmung wie Rathäuser, Museen, Theater oder Gerichte, Bauten des Handels und Gewerbes, private Wohnbauten wie Mietshäuser, Villen oder Bauernhäuser, Bauten und Anlagen der Industrie und Technik, Verkehrsbauten wie Bahnhöfe oder Brücken, Parks, historische Gärten und Friedhöfe sowie Werke der Bildenden Kunst und Sammlungen. Mehr als 80 % der Kulturdenkmale sind Wohnbauten. Der Freistaat Sachsen als historisches Industrieland wird daneben stark von den ca. 6.800 Bauten der Produktions- und Verkehrsgeschichte geprägt.

Die Art, wie wir das Kulturerbe heute schützen, pflegen, nutzen und entwickeln, wird entscheidend sein für die zukünftige Entwicklung einer bebauten Umwelt hoher Qualität.

Denkmalpflege und Denkmalschutz sind eingebettet in ein internationales Geflecht gemeinsamen kulturellen Verständnisses und rechtlicher Normung; die Verfassung des Freistaats Sachsen stellt Denkmale als Teil unseres kulturellen Erbes unter besonderen Schutz des Landes. Die Sächsische Verfassung und das Sächsische Denkmalschutzgesetz verpflichten den Freistaat sowie Kommunen und Landkreise zur Wahrnehmung von Denkmalpflege und Denkmalschutz, die integraler Bestandteil der Landesplanung, der städtebaulichen Entwicklung und der Entwicklung des ländlichen Raumes sind.

Städte und Gemeinden sind in vielfacher Hinsicht der Denkmal­pflege und dem Denkmalschutz verpflichtet. Sie haben die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege bei allen öffentli­chen Planungen und Maßnahmen berücksichtigen. Die Staatsregierung sieht ihre Aufgabe daher darin, insbesondere kleine Städte und Gemeinden so zu stärken, dass sie ihrer Verantwortung für das bauliche kulturelle Erbe entsprechen können.

Die Politik der Staatsregierung zielt darauf, die vielen privaten Eigentümer und Nutzer zu unterstützen, die Denkmale mit Sach­verstand, Leidenschaft und finanziellem Einsatz zu pflegen und zu entwickeln. Dabei soll die Entwicklung des Eigentums gestärkt werden, ohne den Eigentümer zu bevormunden. Der Unterstützung der Denkmaleigentümer dient die Denkmalförderung.

Denkmalpflege und Denkmalschutz leben vom Zusammenspiel zwischen Eigentümer, Planer, Handwerker, Restaurator, Bauforscher, Öffentlichkeit und öffentlicher Verwaltung.

Denkmalpflege und Denkmalschutz berücksichtigen die soziale, psychologische und identitätsstiftende Wirkung von Denkmalen und tragen so zur Heimatpflege bei. Sie sind aufgerufen, die Bedeutung des Denkmalbestandes für die Entwicklung der Baukultur sichtbar zu machen.

Eine Schlüsselrolle besetzen dabei das Landesamt für Denkmalpflege und das Landesamt für Archäologie als Kompetenzzentren für fachliche Beratung und Unterstützung aller Beteiligten. Sie gründen ihre Wirkkraft und Akzeptanz auf Sachkenntnis, Praxisnähe, Verlässlichkeit, Transparenz und Effizienz.

Denkmalpflege ist zudem Wirtschaftsfaktor; sie steht in Wechselwirkung mit Handwerk und technischer Entwicklung, bildender und darstellender Kunst, Tourismus sowie Umgang mit dem Klimawandel. Sie bietet damit einen speziellen Markt für hochqualifizierte Aus- und Fortbildung. Sie ist undenkbar ohne den Zugriff auf qualifizierte Fachkräfte und unterstützt die einschlägigen Berufsfelder ideell und materiell.“

zurück zum Seitenanfang