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Denkmalschutz und Denkmalpflege

Schloss Hartenfels in Torgau an der Elbe
Schloss Hartenfels in Torgau an der Elbe  © Elbtal-Fotografie

Das Staatsministerium für Regionalentwicklung ist die oberste Denkmalschutzbehörde im Freistaat Sachsen. Die Hauptaufgabengebiete des Ministeriums liegen in der Ausgestaltung des rechtlichen und organisatorischen Rahmens für Denkmalpflege und Denkmalschutz, in der Aufsicht über die Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden sowie in der Gestaltung der Denkmalförderung.

Die Erfassung und die wissenschaftliche Erforschung der Denkmale werden von dem Landesamt für Archäologie und dem Landesamt für Denkmalpflege geleistet. Der Staatsminister wird zudem vom Sächsischen Denkmalrat unterstützt.

Den aktuellen Stand der Sächsischen Denkmalliste können Sie jederzeit unter https://www.lfd.sachsen.de/1406.htm einsehen. Für alle fachlichen Fragen rund ums Denkmal steht Ihnen das Landesamt für Denkmalpflege zur Verfügung. Ansprechpartner für Ihre Vorhaben vor Ort sind die unteren Denkmalschutzbehörden. Die Landesdirektion Sachsen entscheidet als obere Denkmalschutzbehörde über Widerspruchsverfahren.

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