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Bund-Länder-Programme zur Städtebauförderung

Mit dem Programm „Lebendige Zentren“ (LZP) werden insbesondere die Zielsetzungen der bisherigen Programme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie „Städtebaulicher Denkmalschutz“ gebündelt.

Stadt- und Ortsteilzentren sollen zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaftskraft und Kultur weiterentwickelt werden. Der städtebauliche Denkmalschutz ist zudem eine Querschnittsaufgabe. Entsprechende Maßnahmen sind auch in den anderen Förderprogrammen förderfähig.

Förderschwerpunkte:

Die Finanzhilfen werden eingesetzt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen, zur Profilierung und Standortaufwertung sowie zum Erhalt und zur Forderung der Nutzungsvielfalt. Ziel ist ihre Entwicklung zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur.

Die Fördermittel können insbesondere eingesetzt werden zur / für:

  • bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, die Aktivierung von Stadt- und Ortskernen, die Anpassung an den innerstädtischen Strukturwandel, u.a. bei zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder davon betroffen sind, Sicherung der Versorgungsstruktur zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge,
  • Sicherung und Sanierung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie die Modernisierung und Instandsetzung oder den Aus- und Umbau dieser Gebäude oder Ensembles; Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung besonders erhaltenswerter Bausubstanz sowie die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses,
  • Erhalt und Weiterentwicklung des innerstädtischen öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze, Grünräumen), Erneuerung des baulichen Bestandes,
  • Verbesserung der städtischen Mobilität einschließlich der Optimierung der Fußgängerfreundlichkeit und alternativer Mobilitätsformen zur besseren Vernetzung von Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Erholung sowie Nahversorgung,
  • Quartiers- und Citymanagement bzw. Management der Zentrenentwicklung und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragten im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften.

Hier können Sie Ihren Antrag stellen: Sächsische Aufbaubank - Lebendige Zentren

Das bisherige Programm „Soziale Stadt“ wurde mit dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) fortentwickelt. Die Programmziele bestehen weiterhin darin, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Quartiersmanagement und Mobilisierung von Teilhabe sowie ehrenamtliches Engagement werden stärker betont. Zudem können kleine Städte und Gemeinden über das Programm Sozialer Zusammenhalt interkommunale Kooperationsstrukturen zur Sicherung einer gemeindeübergreifenden Sicherung der Daseinsvorsorge aufbauen.

Förderschwerpunkte:

  • Investitionen in städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen eingesetzt, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind (vgl. § 171 e BauGB). Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft geleistet werden.
  • Im Sinne einer ganzheitlichen Perspektive sind vor Ort bestehende oder bereits geplante Projekte, Mittel und Akteure in die Förderung der Stadt- und Ortsteile einzubeziehen, um durch eine Abstimmung vor Ort die Kräfte zu bündeln. Zudem gilt es Strukturen für eine langfristige Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus zu schaffen. Förderfähig sind daher vorrangig Gesamtmaßnahmen, die im Fördergebiet für ergänzende Maßnahmen Kooperationen mit Dritten vereinbaren.

Die Fördermittel können insbesondere eingesetzt werden zur / für:

  • Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse, u.a. durch Aufwertung und Anpassung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes,
  • Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter sowie sonstiger sozialer Infrastrukturen,
  • Stärkung der Bildungschancen und der lokalen Wirtschaft,
  • Verbesserung von Angeboten für Gesundheit und Sport,
  • Bereitstellung und Erweiterung des kulturellen Angebots,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltgerechtigkeit,
  • Verbesserung der Integration und Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Migrationshintergrund sowie Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement, insbesondere durch frühzeitige Beteiligung und Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Vernetzung lokaler Akteure, Quartiersmanagement, insbesondere als Ansprechpartner in der Nachbarschaft sowie Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und sonstigen Quartiersakteuren, zur Aktivierung, Beteiligung und Vernetzung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer lokaler Akteure, zur Koordinierung und Bündelung der Angebote und Maßnahmen im Quartier.
  • Aufbau von interkommunaler Kooperationsstrukturen

Hier können Sie Ihren Antrag stellen: Sächsische Aufbaubank - Sozialer Zusammenhalt

Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WEP) enthält die bisherigen Förderziele des „Stadtumbau“, geht jedoch bei nachhaltiger Erneuerung darüber hinaus (z.B. Klimafolgenanpassung) und setzt einen Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer Quartiere. Es gibt weiterhin Sonderregelungen für die neuen Länder für Sanierung und Sicherung von Altbauten und Rückbau von leerstehenden, dauerhaft nicht mehr nachgefragten Wohnungen / Leerstand. Darüber hinaus ist auch über das WEP die Unterstützung von interkommunalen Kooperationen möglich.

Förderschwerpunkte

  • Die Förderung des Wachstums und der Nachhaltigen Erneuerung in städtebaulichen Gesamtmaßnahmen unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Diese Städte und Gemeinden sollen frühzeitig in die Lage versetzt werden, sich auf Strukturveränderungen und damit verbundene städtebauliche Auswirkungen einzustellen.
  • Ziel ist es, das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren zu befördern.

Die Fördermittel können insbesondere eingesetzt werden zur / für

  • städtebauliche Anpassung an Schrumpfungs- und Wachstumsentwicklungen,
  • städtebauliche Neuordnung sowie Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen einschließlich Nutzungsänderungen,
  • Brachenentwicklung, insbesondere zur Unterstützung des Wohnungsbaus,
  • Verbesserung des öffentlichen Raums, Wohnumfeldes und privater Freiflächen,
  • Anpassung und Transformation städtischer Infrastruktur und Grundversorgung,
  • Aufwertung und Umbau des Gebäudebestandes,
  • Maßnahmen der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung und zur Reduzierung des Wärmeinseleffektes,
  • Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudeteile oder der dazu gehörigen Infrastruktur
  • Mittel für den Rückbau von Wohngebäuden können für Aufwendungen zur Freimachung von Wohnungen, Abrisskosten und einfache Herrichtung des Grundstücks zur Wiedernutzung, wie die Begrünung.
  • Mittel zur Sanierung und Sicherung können eingesetzt werden für die Sanierung und Sicherung von Gebäuden, die vor 1949 errichtet wurden (Altbauten) sowie den Erwerb von Altbauten durch Städte und Gemeinden zur Sanierung und Sicherung.
  • die stadtumbaubedingte Rückführung der städtischen Infrastruktur, im Bereich der sozialen und technischen Infrastruktur; auch Vorhaben, die auf Grund des Stadtumbaus erforderlich sind, um die weitere Funktionsfähigkeit zu sichern.
  • Aufbau von interkommunaler Kooperationsstrukturen

Rückbau von vor 1919 errichteten Gebäuden in straßenparalleler Blockrandbebauung (Vorderhäusern) oder anderen das Stadtbild prägenden Gebäuden ist nicht förderfähig.

Hier können Sie Ihren Antrag stellen: Sächsische Aufbaubank - Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Blick auf Rosswein von der vertikalen © Nilz Böhme
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