Mobilität
Der Verkehr hat eine hohe Bedeutung für den Klimaschutz. Mit einem breiten Mobilitätsangebot gilt es, insbesondere den motorisierten Individualverkehr in den Städten zu reduzieren. Aus der Umsetzung der Verkehrswende im urbanen Raum ergeben sich viele Synergien mit dem Klimaschutz und der Klimafolgenanapassung. Eine klimagerechte Mobilität reduziert die Lärmemissionen, trägt zur Verbesserung der Luftqualität bei und dient damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Darüber hinaus ist die Verkehrsplanung für eine – mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels – optimierte Flächenverteilung wesentlich. Folgende Maßnahmen können daher beispielsweise zu einer klimagerechten Mobilität beitragen:
- Errichtung von kostenfreien, öffentlich zugänglichen Lademöglichkeiten für Fahrräder
- Erstellung eines Mobilitäts- und Verkehrskonzepten auf Quartiersebene
- Herstellung von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen
- Umrüstung auf eine energiesparende und insektenfreundliche Straßen- und Außenbeleuchtung im Rahmen der Änderung der zugehörigen Erschließungsanlage oder als separate Maßnahme
Hinweise:
Die technische Errichtung der Ladesäule für E-Autos ist nicht förderfähig, da dafür andere Förderungen vorhanden sind und von Rentierlichkeit auszugehen ist.
Die bloße Errichtung/Sanierung von Straßen oder Zuwegungen zur Optimierung der Mobilität gilt nicht als Maßnahme des Klimaschutzes. Die Maßnahme wird als Klimamaßnahme anerkannt, wenn zum Beispiel Straßen- bzw. Wegebegleitgrün angelegt wird und/oder versickerungsfähiges Material verwendet wird.
Welche Förderung kann man neben der Städtebauförderung in Anspruch nehmen?
Beispiele
in Erarbeitung