Aktuelles
Seit dem 1.1.2023: Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist in Kraft.
Für Wohngeldempfänger sowie alle interessierten Bürger wurden neue FAQ zu den Themen Wohngeld allgemein, Wohngeld-Plus-Gesetz und Heizkostenzuschuss veröffentlicht. In den FAQ finden sich Antworten auf die häufigsten Fragen. Zum Beispiel:
- Wer ist seit dem 1. Januar Wohngeld-berechtigt?
- Wie funktioniert der Heizkostenzuschuss?
- Wo kann man Wohngeld beantragen?
Bitte schauen Sie dafür auf den Fachseiten vorbei!
Kleiner Tipp: Der Bund stellt einen Wohngeldrechner zur Verfügung mit dem man unverbindlich testen kann, ob man vielleicht seit dem 1.1. Wohngeld-berechtigt ist. Aber bitte beachten: Am Ende entscheidet Ihre Wohngeld-Behörde, dazu stellen Sie unbedingt dort einen Antrag. Alles dazu finden Sie auf den Fachseiten.
Solaranlagen an Denkmalen
Kulturdenkmale sind mit gutem Grund von Effizienzstandards und der Notwendigkeit des Einsatzes regenerativer Energien ausgenommen. Denkmaleigentümer sind jedoch vielerorts offen dafür, ihre Objekte mit regenerativen Energien auszustatten und sich so aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Das gilt für private, aber auch für kirchliche Eigentümer, für Vereine, Nicht-Regierungs-Organisationen und viele andere. Diesen Eigentümern soll die Nutzung regenerativer Energie im rechtlich und fachlich eröffneten Rahmen zugänglich gemacht werden.
§ 2 EEG stellt in seiner neuen Fassung einen Abwägungsvorrang für Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie fest. Die Vorschrift sieht vor, dass die Errichtung von Anlagen zum Ausbau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Entsprechende Vorhaben sind als vorrangiger Belang in Schutzgüterabwägungen einzubringen. Dies ist auch bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob eine Solaranlage an einem Denkmal oder in dessen Umgebung als denkmalverträglich gelten kann. Einen Automatismus, nach dem Solaranlagen immer Vorrang genießen, begründet § 2 EEG 2023 aber nicht. Zur Umsetzung wollen wir mit einem Erlass beitragen, der praktikable Maßstäbe und Handreichungen liefert.
Mit Erlass des SMR vom 12.01.2023 wird der Raum für die Annahme von Denkmalverträglichkeit von Solaranlagen aufgezeigt sowie auf das Ausschöpfen des Beurteilungsspielraums zu Gunsten einer Genehmigung hingewirkt.
Vollzug des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes
hier: Berücksichtigung von § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), in der durch Artikel 1 des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) eingeführten Fassung, bei der Genehmigung von Solaranlagen an und in der Umgebung von Kulturdenkmalen
Als Beitrag zur Erreichung einer treibhausgasneutralen Stromerzeugung im Bundesgebiet im Sinne der Maßgaben des § 2 EEG 2023 sind bei der Genehmigung von Solaranlagen an Kulturdenkmalen und in der Umgebung eines Kulturdenkmals die im Folgenden beschriebenen Maßgaben zu berücksichtigen.
Dabei fallen unter den Begriff der Solaranlagen sowohl Anlagen zur Stromerzeugung mit Solarzellen als auch Anlagen zur Erzeugung von Wärme über Solarkollektoren einschließlich der Speicher- und Leitungsanlagen.
- Die in § 2 Satz 1 EEG 2023 enthaltene Wertentscheidung zur besonderen Bedeutung der erneuerbaren Energien hat nach § 2
Satz 2 EEG 2023 zur Folge, dass diese im Rahmen von Zulassungsverfahren zur Errichtung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien als vorrangiger Belang in Abwägungsvorgänge eingehen sollen.
Daraus folgt nicht, dass den erneuerbaren Energien pauschal Vorrang einzuräumen ist. Denkmalschutz genießt in Sachsen als Staatsziel nach Art. 11 Abs. 3 Sächsische Verfassung ebenso
Verfassungsrang wie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nach Art. 20a Grundgesetz, der durch § 2 EEG 2023 konkretisiert wird. Gleichermaßen verpflichtet sich die Europäische Union in
Art. 3 Abs. 3 EU-Vertrag zum Schutz und zur Entwicklung des kulturellen Erbes Europas. Daher muss in jedem Einzelfall eine Abwägung mit den Belangen des Denkmalschutzes erfolgen.
- Anwendung finden die Maßgaben des § 2 EEG 2023 bei denkmal-
rechtlichen Entscheidungen
a) über die Genehmigungsfähigkeit einer nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 SächsDSchG beantragten An- oder Aufbringung einer Solaranlage,
b) über die Genehmigungsfähigkeit von Solaranlagen in der Umgebung eines Kulturdenkmals nach § 12 Abs. 2 Satz 3 SächsDSchG,
c) bei Zustimmungen im Rahmen von Verfahren gemäß § 12 Abs. 3 SächsDSchG, die an die Stelle der unter a) und b) aufgeführten Genehmigungen treten, sowie
d) bei der Beurteilung von Vorhaben durch Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden in anderen Zulassungsverfahren, die die denkmalschutzrechtliche Genehmigung ersetzen.
- Vor dem Hintergrund der Wertentscheidung des § 2 EEG 2023 sollen die Genehmigungs- und Fachbehörden darauf hinwirken, eine Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. Der Vorhabenträger soll frühzeitig, also möglichst schon vor formeller Antragstellung, so beraten werden, dass die mit dem Vorhaben einhergehende Beeinträchtigung des Denkmals unter der Schwelle bleibt, die zur Ablehnung eines Antrags führen müsste.
- Die Denkmalverträglichkeit ist nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts aus der Warte eines sachkundigen Betrachters zu beurteilen. Als Ausgangspunkt für die Beratung und Grundlage für die Abwägungsentscheidung ist in erster Linie der im Denkmalverzeichnis oder im Zuge des Antragsverfahrens beschriebene Denkmalwert zu verwenden. Soweit daneben sonstige Erwägungen und Erkenntnisse einbezogen werden sollen, müssen diese für den Vorhabenträger oder Antragsteller vor dem Erlass der Entscheidung nachvollziehbar werden. Je weniger das geplante Vorhaben den Denkmalwert beeinträchtigt, desto mehr spricht für den Vorrang erneuerbarer Energien im Sinne des § 2 EEG 2023. Den sich wandelnden fachlichen Erkenntnissen der Denkmalverträglichkeit von Solaranlagen an Denkmalen ist Raum zu geben.
- Der Beurteilungsspielraum zu Gunsten der Vorhabengenehmigung ist auszuschöpfen.
- Zur Ermöglichung einer Genehmigung ist insbesondere zu berücksichtigen,
a) ob sich Alternativstandorte in Verfügungsbefugnis des Vorhabenträgers besser für die Errichtung von Solaranlagen eignen,
b) ob Bauteile des betroffenen Kulturdenkmals für eine An- oder Aufbringung von Solaranlagen in Betracht kommen, ohne den Denkmalwert zu beeinträchtigen,
c) ob und wie eine Solaranlage gestalterisch untergeordnet werden kann,
d) wie Eingriffe in die Denkmalsubstanz reduziert werden können,
e) wie das Brandrisiko möglichst gering gehalten werden kann,
f) ob bei einem Denkmalwert, der auf künstlerischer, städtebaulicher oder landschaftsgestaltender Bedeutung beruht, ein unauffälliger Standort für eine
Anbringung in Frage kommt,
g) ob hierzu geeignete Nebenbestimmungen nach § 36 Abs. 1 VwVfG festgelegt werden können.
- Trotz der Wertentscheidung des § 2 EEG 2023 kann es zu einem Überwiegen des Interesses am Denkmalschutz beispielsweise kommen,
a) wenn der Denkmalwert im Wesentlichen auf künstlerischen, städtebaulichen
oder landschaftsgestaltenden Aspekten beruht und eine Ausführung im Sinne der Nummer 6 f) nicht zu erreichen ist,
b) bei Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals in verunstaltender Weise,
c) bei Beeinträchtigung der denkmalwerten Bausubstanz, namentlich durch Eingriffe in Dachkonstruktion, Dachhaut, Dachaufbauten oder Fassade,
d) bei einer Gefährdung der Statik eines Kulturdenkmals,
e) bei erheblicher Steigerung des Brandrisikos für denkmalwerte Bausubstanz,
f) bei Kulturdenkmalen, die in einer anerkannten oder potentiellen UNESCO-Welterbestätte, deren Pufferzone oder einem Denkmalschutzgebiet im Sinne von § 21 SächsDSchG liegen.
Regelungen in kommunalen Satzungen zur Gestaltung des Gebäudebestandes bleiben
unberührt.
Eine Aktualisierung dieser Grundsätze im Zuge der technischen Entwicklung von Solaranlagen bleibt vorbehalten. Bei der Anwendung dieser Grundsätze sind insbesondere veröffentlichte fachliche Materialien der Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern und des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen zu berücksichtigen.
Soweit die Möglichkeit zur Beteiligung an einer Sammelanlage zur Gewinnung erneuerbarer Energie besteht, sollten Vorhabenträger oder potentielle Antragsteller auf diese Möglichkeit als Alternative hingewiesen werden.
Neu: Video-Tutorials zur Städtebauförderung
Der Bund hat in der Reihe "Wissenstransfer in der Städtebauförderung" einen weiteren Baustein geschaffen. In fünf Video-Tutorials wird einerseits die Städtebauförderung in seiner Genese und Zielstellung vorgestellt. Andererseits werden praktische Tipps und Hinweise zur Vorbereitung, Durchführung und zum Abschluss von Städtebaufördermaßnahmen gegeben.
Thematisch wurden fünf Themenblöcke erarbeitet. Ergänzt werden die Themenblöcke durch kommunale Beispiele.
1. Einführung in die Städtebauförderung
2. Praxis der Städtebauförderung - Vorbereitung
3. Praxis der Städtebauförderung - Durchführung
4. Wertermittlung in Sanierungsgebieten
5. Praxis der Städtebauförderung - Abschluss
Die Video-Tutorials erreichen Sie über die Seite der Städtebauförderseite des Bundes.
Freistaat startet Beratungsnetzwerk für Baugemeinschaften: DEZENTRALE
Das neue Beratungsnetzwerk DEZENTRALE geht heute an den Start! Es hilft dabei, Projekte von Baugemeinschaften in die Umsetzung zu bringen. Gerade in den ländlichen Räumen gibt es noch viel Potenzial für diese Art des gemeinsamen Bauens und Wohnens.
Mit dem Aufbau des Beratungsnetzwerkes hat das Staatsministerium für Regionalentwicklung Fachleute aus der Praxis beauftragt: Das bauforum dresden e. V. mit Marion Kempe (Dresden) sowie Michael Stellmacher und Roman Grabolle (beide Leipzig) sind seit vielen Jahren mit der Initiierung und Begleitung von Wohnprojektinitiativen erfolgreich. Die Services von DEZENTERALE können ab sofort genutzt werden. Melden Sie sich für allgemeine Anfragen und die Region Dresden/Ostsachsen unter der Telefonnummer 0351 82 44 00 26 und für die Region Leipzig/Westsachsen unter der Nummer 0341 60 46 81 59. Alle weiteren Infos entnehmen Sie der Webseite: www.dezentrale-sachsen.de
Ab September 2022 können Baugemeinschaften und Wohnprojektinitiativen von den Beratungen vor Ort profitieren – von der Organisation der Gruppenprozesse bis hin zu einer Ersteinschätzung des Gebäudezustands, künftiger Nutzungsmöglichkeiten und einer Bau- bzw. Sanierungsberatung. Zudem bietet DEZENTRALE für alle Interessierten Online-Veranstaltungen an, in denen Akteure des Beratungsnetzwerks die wichtigsten Fragen nach dem »Wer, Wie und Wann« beantworten.
Sachsen regelt Auszahlung des Heizkostenzuschusses
Die Sächsische Staatsregierung hat die Sächsische Heizkostenzuschussverordnung beschlossen. Die Verordnung regelt, welche Behörden in Sachsen den einmaligen Heizkostenzuschuss des Bundes auszahlen. Der Zuschuss wird aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten gewährt. Empfänger des Heizkostenzuschusses sind unter anderem Wohngeldbezieher, BAföG-Empfänger und Empfänger eines Unterhaltsbeitrages nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Die Unterstützung soll die stark gestiegenen Heizkosten abfedern. Die Bewilligung und Auszahlung des Heizkostenzuschusses werden im Freistaat Sachsen folgende Einrichtungen vornehmen:
- die kommunalen Wohngeldbehörden für die Wohngeldhaushalte,
- die BAföG-Ämter der Studentenwerke und die kommunalen BaföG-Ämter für die jeweiligen BAföG-Empfänger sowie
- die Sächsische Aufbaubank (SAB) für die Empfänger eines Unterhaltsbeitrages nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.
Ein Antrag auf den einmaligen Heizkostenzuschuss ist nicht erforderlich. Bewilligung und Auszahlung erfolgen von Amts wegen durch die zuständigen Behörden, sprich automatisch, wenn Sie dafür in Frage kommen. Auszahlung erfolgt voraussichtlich ab September. Sie können das zu Grunde liegende Bundesgesetz hier nachlesen.
28. Juli: Start Projektaufruf 2022 Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK)
Das Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat den Projektaufruf für eine neue Förderrunde des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK) bekannt gegeben.
Hierfür stehen insgesamt 476 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wurde das Programm weiterentwickelt und legt nun einen Schwerpunkt auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen. Gefördert werden überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.
Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 30. September 2022 einreichen. Einzelheiten können dem beigefügten Projektaufruf entnommen sowie unter www.bbsr.bund.de/sjk2022 abgerufen werden.
22. Juli: Minister Schmidt unterschreibt Bund-Länder-Vereinbarungen zur Städtebau- und Sportstättenförderung
Sachsens Städte und Gemeinden können auch in diesem Jahr wieder mit erheblichen Mitteln durch die Städtebauförderung unterstützt werden. Nachdem der Zustimmung des Kabinetts hat Staatsminister Thomas Schmidt die beiden entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen des Bundes mit den Ländern unterzeichnet. Damit ist der Weg frei für Fördermittel in Höhe von 158 Millionen Euro. Weiterlesen
12. Juli 2022 - Hochwasserschutz in Grimma erhält den Staatspreis für Baukultur
Staatsminister Thomas Schmidt: „Ein Bauwerk mit großem Mehrwert für die Stadt. Herzlichen Glückwunsch nach Grimma!“
Bei einem Festakt in Dresden hat Staatsminister Thomas Schmidt am 12. Juli 2022 den Staatspreis für Baukultur übergeben. Das Motto des diesjährigen Wettbewerbs lautete „Orte des Miteinanders – Lebendig und Verbindend“. Er wurde gemeinsam mit der Architektenkammer Sachsen und der Ingenieurkammer Sachsen ausgelobt. Aus 73 eingereichten Beiträgen entschied sich die international besetzte Jury nach intensiver Beratung, den Beitrag „Hochwasserschutzanlage für Grimma an der Mulde“ mit dem Sächsischen Staatspreis für Baukultur 2022 auszuzeichnen.
17. Juni 2022 - Änderung in der Förderrichtlinie Familienwohnen tritt in Kraft
Das ist seit dem 17. Juni 2022 neu in der Förderrichtlinie Familienwohnen: Es wurde die Höhe der maximal zulässigen Gesamtausgaben für die Schaffung oder den Erwerb von Wohneigentum von bisher 300.000 Euro auf nun 425.000 Euro angehoben. Dieser Wert gilt für einen Zwei-Personen-Haushalt. Für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich die Summe um 55.000 Euro anstelle bisher 40.000 Euro. Gleichzeitig werden die aktuell mit 0,75% sehr günstigen Zinskonditionen die über 25 Jahre festgeschrieben sind trotz steigender Marktzinsen nicht erhöht. Alle Infos dazu gibt's bei der Eigentumsförderung.
8. Juni 2022 - Novellierung der Sächsischen Bauordnung in Kraft getreten
Das Vierte Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung vom 1. Juni 2022 wurde im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 7. Juni 2022 (SächsGVBl. S. 366) verkündet, nachdem es zuvor vom Sächsischen Landtag verabschiedet wurde.
Damit gelten in Sachsen jetzt u.a. die 1000-Meter-Abstandsregel von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung in Sachsen, die Erleichterungen beim Bauen mit Holz und die Verfahrensfreiheit für viele Bereiche (z.B. Ladesäulen und Wetterschutzeinrichtungen). Informieren Sie sich bei uns über alle Änderungen:
- Zur Medieninformation (Medienservice des Freistaats Sachsen) (*.pdf, 60,02 KB)
- Zur Sächsischen Bauordnung (REVOSAX)
Neustart Programm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027"
Der Freistaat Sachsen und die EU werden die Gemeinden auch künftig bei der sozialen Arbeit in benachteiligten Stadtgebieten unterstützen. Im Förderzeitraum 2021-2027 stehen dafür 42,5 Mio. Euro EU- und Landesmittel zur Verfügung. Dazu gab es eine begleitende ZOOM-Konferenz am 5. Mai 2022.
Rückblick: Tag der Städtebauförderung 2022
Am 14.Mai 2022 fand der Tag der Städtebauförderung unter dem diesjährigen Motto „Wir im Quartier“ statt. Insgesamt haben sich 565 Städte und Gemeinden deutschlandweit, davon 34 Kommunen in Sachsen an dem bundesweiten Aktionstag beteiligt.
Bei der diesjährigen Auftaktveranstaltung mit der Bundesbauministerin Klara Geywitz in Rostock wurde bei einem Quartiersfest der neue Bürgerpark eingeweiht. Auch die sächsischen Kommunen haben sich sehr engagiert, den Bürgerinnen und Bürgern die Erfolge der Städtebauförderung unterhaltsam und interaktiv zu vermitteln.
Nachfolgend finden Sie einige Impressionen zum Tag der Städtebauförderung in Sachsen:
Zittau: Oberlandstadt feiert am Tag der Städtebauförderung | Sächsische.de (saechsische.de)
Tag der Städtebauförderung in Leipzig - Stadt Leipzig
Ehrenfriedersdorf: Fast 50 Projekte mit Fördergeld umgesetzt
Sollten Sie in diesem Jahr den Tag der Städtebauförderung verpasst haben, nehmen Sie doch im nächsten Jahr daran teil. Dieser findet jährlich am 2. Samstag im Mai statt.
Tag der Städtebauförderung 2022
Am Samstag ist Tag der Städtebauförderung 2022! Informieren Sie sich hier, welche Städte sich in Sachsen beteiligen.
Förderrichtlinie Städtebauliche Entwicklung in Kraft getreten
Das Staatsministerium für Regionalentwicklung gibt die wesentlichen Änderungen der am 25. März 2022 in Kraft getretenen Förderrichtlinie Städtebauliche Erneuerung bekannt. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Fachseite Städtebauförderung.
44,4 Millionen Euro für benachteiligte Stadtviertel
Das Kabinett hat am 29. März 2022 die Förderrichtlinie „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027“ beschlossen.
Der Freistaat Sachsen wird damit auch künftig die Städte und Gemeinden bei der sozialen Arbeit in benachteiligten Stadtgebieten unterstützen.
42,5 Millionen Euro werden von Europäischer Union und Freistaat Sachsen dafür bis zum Jahr 2027 bereitgestellt. Hinzu kommen noch 1,9 Millionen Euro EU-Mittel für eine Servicestelle für Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit.
Mehr dazu auf den Programmseiten der ESF-Stadtentwicklung.
Tag der Städtebauförderung am 14. Mai 2022
An diesem gemeinsamen Aktionstag von Bund, Ländern, dem Deutschen Städtetag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund können unter dem diesjährigen Motto „Wir im Quartier“ von den Städten und Gemeinden vielfältige Veranstaltungen in Präsenz- und Onlineformaten durchgeführt werden.
Städte und Gemeinden werden dazu auch in diesem Jahr bundesweit dazu aufgerufen, sich am Tag der Städtebauförderung am 14. Mai 2022 zu beteiligen, um die Städtebauförderung greif- und erlebbar zu machen.
Wir freuen uns auf einen gemeinsamen und abwechslungsreichen Aktionstag!
Besonders in der heutigen Zeit mit Problematiken wie dem demografischen Wandel, die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die immer stärker wachsenden Ansprüche an eine „lebenswerte“ Stadt, steht die Stadtplanung und –entwicklung vor immer neuen und größeren Herausforderungen. Hier greift die Städtebauförderung als wichtiges Gestaltungsinstrument in Deutschland an, um Missstände in Städten zu beseitigen, Funktionsverlusten entgegenzuwirken und die Städte im Allgemeinen lebenswerter zu machen. So vielfältig die Probleme in den Städten sind, so vielfältig sind auch die Förderprogramme des Bundes und der Länder.
Um die Städtebauförderung greif- und erlebbar zu machen, werden auch in diesem Jahr bundesweit Städte und Gemeinden dazu aufgerufen, sich am Tag der Städtebauförderung am 14. Mai 2022 zu beteiligen.
Unter dem diesjährigen Motto „Wir im Quartier“ können von den Städten und Gemeinden vielfältige Veranstaltungen in Präsenz- und Onlineformaten an diesem gemeinsamen Aktionstag von Bund, Ländern, dem Deutschen Städtetag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund durchgeführt werden.
Ob Quartiersrundgänge, Baustellenbegehungen, Workshops, Stadtrallyes, Tag der offenen Tür, Ausstellungen, aber auch virtuelle Stadtrundgänge, Audiowalks, Online- Dialoge, Fotowettbewerbe oder Videobeiträge, die Möglichkeiten sind vielseitig und so freuen wir uns auf einen gemeinsamen und abwechslungsreichen Aktionstag!
Informationen für Bürger
Eine Liste über die bundesweit stattfindenden Veranstaltungen am 14. Mai 2022 finden Sie ab Anfang April 2022 hier.
Alle weiteren Informationen zum Tag der Städtebauförderung, dem Programmablauf sowie Wissenswertes über die Hintergründe der Städtebauförderung und des Aktionstages finden Sie auf: Für Bürgerinnen und Bürger (tag-der-staedtebaufoerderung.de)
Informationen für interessierte Kommunen
Programmaufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Für alle Fragen steht Ihnen die Begleitagentur für den Tag der Städtebauförderung zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf!
19,6 Millionen Euro für Modellstadt Plauen
Minister Schmidt: "Chance nutzen: Städtebau fit für die Zukunft zu machen".
Staatsminister Thomas Schmidt hat am 4. Februar 2022 erste Fördermittelbescheide mit einem Gesamtvolumen von 19,6 Millionen Euro an den Oberbürgermeister der Stadt Plauen, Steffen Zenner, übergeben.
2,1 Millionen Euro für Rückbau leerstehender Wohngebäude
Förderanträge ab sofort möglich
Der Freistaat Sachsen stellt in diesem Jahr 2,1 Millionen Euro Fördermittel für den Rückbau leerstehender Wohngebäude bereit. Städte und Gemeinden können entsprechende Mittel ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen.
Runder Tisch „Wirtschafts- und Lebensraum Innenstadt“ tritt zum zweiten Mal zusammen
Am 17. Januar 2022 hat der Runde Tisch „Wirtschafts- und Lebensraum Innenstadt“ zum zweiten Mal über Lösungsmöglichkeiten beraten, um Leben, Wohnen und Arbeiten in den Städten wieder zusammenzubringen. Gastgeber waren Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt und Wirtschaftsminister Martin Dulig. Der Einladung waren 21 hochrangige Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung gefolgt.
Mehr als fünf Millionen Euro für Brachenbeseitigung
Minister Schmidt: "Freistaat unterstützt Schaffung attraktiver, lebenswerter Orte!"
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Beseitigung von Brachen in diesem Jahr mit 5,35 Millionen Euro. Entsprechende Fördermittel können von den Städten und Gemeinden ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden.
Überregionales Werkstattgespräch "Interkommunale Kooperation"
Wissenstransfer der Städtebauförderung, Digitale Veranstaltung des BMI am 16. Dezember 2021
Eingeladen sind Landes- und Kommunalvertreterinnen und -vertreter aus der Praxis, Verwaltung und Politik und weitere Interessierte.
Weitere Details können dem Programm entnommen werden. Anmeldungen sind unter anmeldung@empirica-institut.de bis zum 13. Dezember 2021 möglich. Am 14. Dezember wird allen Teilnehmenden der Webex-Zugangslink per Mail geschickt.
8. Oktober 2021 - Städtebau: Unterstützung für 113 Orte in Sachsen
113 Städte und Gemeinden in Sachsen erhalten in Kürze erfreuliche Nachrichten von der Sächsischen Aufbaubank. Mit insgesamt 152 Millionen Euro unterstützen Bund und Land sie durch die Programme der Städtebauförderung, siehe beigefügte Pressemitteilung.
Links zu Förderprogrammen bei der Sächsischen Aufbaubank - SAB:
- Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LZP) - SAB
- Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP) - SAB
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP) - SAB
22. Januar 2021 – Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Geltung der Technischen Baubestimmungen in Kraft getreten
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Geltung der Technischen Baubestimmungen (VwV TB) vom 6. Januar 2021 (SächsABl. 2021 S. 52) ist am 22. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Anlage zu Ziffer I der VwV TB mit den Technischen Baubestimmungen wird ausschließlich in elektronischer Form veröffentlicht. Die Verwaltungsvorschrift ist auf der Seite unter nachfolgendem Link abrufbar. Gleichzeitig ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern zur Einführung Technischer Baubestimmungen vom 15. Dezember 2017 (SächsABl. 2018 S.52), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 339), außer Kraft getreten.
21. Dezember 2020 - Hinweisschreiben an die UBAB; Vollzug SächsBO mit Bezug zum Straßen(verkehrs-)recht
Mit Schreiben vom 21. Dezember 2020 hat das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung Hinweise an die Unteren Bauaufsichtsbehörden zum Vollzug der Sächsischen Bauordnung mit Bezug zum Straßen(verkehrs-)recht gegeben.
EFRE-/ESF-Jahreskonferenz 2020
Am 4. Dezember 2020 fand die Jahreskonferenz der Strukturfonds in Sachsen 2020 zum Thema Nachhaltige Stadtentwicklung als Videokonferenz statt.
Staatssekretär Dr. Frank Pfeil begrüßte die über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Sachsen von Stadtverwaltungen und Projektträgern sowie aus Brüssel und Berlin wie auch aus anderen Bundesländern. Der Teilnehmerkreis spiegele, so der Staatssekretär, die gute, ebenen-übergreifende Zusammenarbeit bei der EFRE-/ESF-Stadtentwicklung wider.
„Es ist gut, dass die beiden EU-Programme zur Stadtentwicklung mit den vielfältigen Möglichkeiten, die sie gerade Mittel- und Kleinstädten in Sachsen geben, Teil des neu geschaffenen Ministeriums für Regionalentwicklung sind. Dadurch wird es möglich, noch nachhaltiger die Entwicklung von städtischen und ländlichen Gebieten zu gestalten. Denn nachhaltige, oder wie man auch sagt, „enkeltaugliche Lösungen“ können wir nur dann auf den Weg bringen, wenn das Potential von ländlichen und städtischen Gebieten zusammengeführt wird, oder wir – wie es in der Neuen Leipzig Charta heißt – in funktional zusammenhängenden Räumen denken.“
Schauen Sie sich die ganze Veranstaltung auf Youtube an. Springen Sie dort auch einfach zu dem Vortrag, der Sie interessiert.
Boom. 500 Jahre Industriekultur in Sachsen – 4. Landesausstellung startet am 11. Juli 2020
Die Zentralausstellung der 4. Sächsische Landesausstellung wird im Audi-Bau Zwickau präsentiert.
Parallel dazu finden branchenspezifische Ausstellungen an sechs Schauplätzen der Industriegeschichte statt: AutoBoom. im August Horch Museum Zwickau, MaschinenBoom. im Industriemuseum Chemnitz, EisenbahnBoom. im Schauplatz Eisenbahn Chemnitz-Hilbersdorf, KohleBoom. im Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge, TextilBoom. in der Tuchfabrik Gebr. Pfau Crimmitschau und SilberBoom. im Forschungs- & Lehrbergwerk | Silberbergwerk Freiberg.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.boom-sachsen.de
Pressemitteilung zur Eröffnung der Landesausstellung: https://www.boom-sachsen.de/presse/pressemeldung-5-juni-2020/
Jahr der Industriekultur 2020 in Sachsen
Spätestens seit der Industrialisierung sind sächsische Geschichte und industrielle Entwicklung eng miteinander verknüpft. Eine reiche Industriegeschichte prägt das Bild Sachsens. Diese über 500 Jahre alte Industrie- und Gewerbetradition wird im Jahr 2020 in den Fokus von Museen, Ausstellungen und vielen anderen Projekten gerückt. Alle Interessierten sind herzlich aufgefordert, das industriekulturelle Erbe des Freistaates in seiner ganzen Vielfalt zu entdecken und zu erleben.
Ansprechpartner für die Anträge zur Förderung von Maßnahmen zur baulichen Sicherung und Sanierung von Baudenkmalen der Industriegeschichte ist das Landesamt für Denkmalpflege (https://www.lfd.sachsen.de/1856.htm).
Weitere Informationen zum Jahr der Industriekultur 2020 finden Sie unter:
"denkmal"
Vom 5. bis 7. November 2020 findet in Leipzig die Europäische Leitmesse für Denkmalpflege, Restaurierung und Altbausanierung „denkmal“ statt.
Die Messe wird alle zwei Jahre durchgeführt. Sie ist Treffpunkt für die internationale sowie nationale Fachwelt rund um das Thema Denkmal. Neben Handwerkern, Restauratoren, Architekten und Planern sind auch Gebäudeeigentümer und ehrenamtliche Denkmalpfleger sowie öffentliche Einrichtungen auf der Messe anzutreffen.
Das Staatsministerium für Regionalentwicklung wird auf der Messe mit einem eigenen Messestand vertreten sein. Neben der Ausstellung der prämierten Projekte aus dem „PEGASUS“-Programm bietet der Stand allen Interessierten Informationen zum Thema Denkmalpflege und Denkmalschutz aus staatlicher Sicht, insbesondere zu Fördermöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen. Schwerpunkt wird das Thema Industriekultur sein.
Die Messe wird begleitet durch ein umfassendes Fachprogramm auf der Messe und im Congress-Center-Leipzig (CCL), das sich an die Messehalle anschließt. 2020 wird das Staatsministerium für Regionalentwicklung mit Partnern eine Tagung zu einem Welterbe-Thema ausrichten.
Weitere Informationen zur Messe finden Sie unter folgendem Link:
"Tag des offenen Denkmals" 2019
Am 8. September 2019 eröffnete Amtschef Thomas Rechentin für Sachsen den diesjährigen „Tag des offenen Denkmals“ in der Anker-Teigwaren-Fabrik Loeser & Richter und im Haus Schminke in Löbau. Der diesjährige Denkmaltag stand passend zum hundertjährigen Jubiläum des Bauhauses unter dem Motto „Modern(e): Umbrüche in Kunst und Architektur“.
„Ein solcher Tag ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern Einblicke in unsere vielseitige und bedeutende Denkmallandschaft und damit auch in die Geschichte unseres Freistaates. Zudem sind Besuche sonst nicht öffentlich zugänglicher Gebäude möglich. Sie werden insbesondere an solchen Tagen mit Leben gefüllt, locken Besucher mit besonderen Attraktionen an. Da auch Kinder und Jugendliche unsere historischen Schätze pflegen und sie damit für nachfolgende Generationen erhalten, gilt ihnen am Sonntag mit der Verleihung eines Denkmalpreises unser besonderer Dank“, so Rechentin.
Am Tag des offenen Denkmals hatten die Besucher die Möglichkeit neben vielen bekannten und allgemein zugänglichen Bauwerken auch sonst nicht öffentlich zugängliche Denkmale zu besichtigen. Dazu zählte neben der Anker-Teigwaren-Fabrik in Löbau unter anderem auch das Gebäude des Fleischverarbeitungsbetriebs der Konsumgenossenschaft „Vorwärts“ in Dresden.
2020 findet der Tag des offenen Denkmals am 13. September unter dem Motto „Chance Denkmal: Erinnern. Erhalten. Neu denken" statt.
Weitere Informationen zum Tag des offenen Denkmals sowie zur Anker Teigwarenfabrik und dem Haus Schminke finden Sie unter folgenden Links:
8. Sächsischer Kinder- und Jugenddenkmalpreis
Bei der feierlichen Eröffnung des Tags des offenen Denkmals am 8. September 2019 hat Herr Amtschef Thomas Rechentin den Sächsischen Kinder- und Jugenddenkmalpreis verliehen. „Die Begeisterung bei Kindern und Jugendlichen für unsere Denkmale und damit für unsere Geschichte und unsere Heimat ist glücklicherweise ungebrochen“, so der Amtschef in seiner Rede.
Die drei Preisträger in diesem Jahr konnten sich neben einem Scheck und einem Präsent des Sächsischen Staatsministeriums des Innern auch über das Maskottchen der Stadt Löbau freuen. Preisträger in diesem Jahr waren:
- Das Evangelische Schulzentrum in Löbau mit dem Projekt „Heilig-Geist-Kirche Löbau im Wandel der Zeit“. In diesem Projekt haben sich die Schülerinnen und Schüler schulartübergreifend mit der Kirche beschäftigt und unter anderem das Zusammenwirken von Stadt- und Religionsgeschichte näher betrachtet.
- Die 88. Oberschule „Am Pillnitzer Elbhang“ in Dresden-Hosterwitz mit dem Projekt „Friedhof – ein Ort des Gedenkens und ein Denkmal“. Dieses Projekt beschäftigt sich bereits seit dem Jahr 2013 mit dem Johannisfriedhof in Dresden und wird immer an die Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse weitergegeben. Diese gestalten die Gedenkfeier zum 13./14. Februar 1945 und pflegen denkmalgeschützte Kriegsgräberstätten.
- Das Lößnitzgymnasium in Radebeul mit dem Projekt „Die Neumannmühle zwischen gestern und heute“. Die Schülerinnen und Schüler haben im Rahmen dieses Projektes die Ergebnisse ihrer Erforschung in verschiedenen künstlerischen Formen dargestellt, unter anderem in Aquarellen und Fotografien.
Weitere führende Informationen, unter anderem auch für das kommende Jahr, finden Sie unter:
Hurra, wir sind Welterbe!
Seit 6. Juli 2019 darf sich die „Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří“ Weltkulturerbe nennen. Damit hat ein im Jahr 1998 auf sächsischer Seite begonnener Prozess einen bedeutenden Höhepunkt erreicht. Doch nicht nur die Montanregion selbst ist besonders, sondern auch der Weg zum Weltkulturerbe. Seit 2011 arbeiten der Freistaat Sachsen und die Tschechische Republik eng zusammen. Das Projekt „Welterbe“ wurde und wird von den Menschen der Region getragen und ist daher als „Bottom-Up-Projekt“ zu bezeichnen.
Die Montanregion umfasst ein Gebiet von etwa 95 km Länge und 45 km Breite, zu welchem länderübergreifend 22 Bestandteile gehören. Nur gemeinsam sind diese 17 Bestandteile auf sächsischer Seite und die fünf Bestandteile auf tschechischer Seite Weltkulturerbe. Die Besonderheit der Montanregion liegt zum einen in der Vielfalt der Erze. So wurde seit dem 12. Jahrhundert Silberbergbau betrieben, bevor ab dem 14. Jahrhundert der Zinnbergbau als zweite wichtige Rohstoffquelle aufgetan wurde. Im gleichen Jahrhundert begann in der Region auch der Abbau von Eisenerz. Zwei Jahrhunderte später wurde mit dem Abbau von Kobalterz begonnen und schließlich im 19. Jahrhundert mit dem Uranbergbau. Die Erze wurden jedoch nicht nur geschürft, sondern teilweise auch in der Montanregion weiter verarbeitet. Auf der anderen Seite stehen die Entwicklung, die Anwendung und die Weiterentwicklung sowie die Verbreitung der gewonnenen Erkenntnisse in alle Welt für die Besonderheit der Montanregion. Dieses Wissen betrifft nicht nur den reinen Bergbau, sondern auch Wasserwirtschaft, Transport und die Erzaufbereitung. Ebenfalls bedeutend waren die Erkenntnisse des Aufbaus von Siedlungen sowie in der Forst- und Landwirtschaft. Schacht- und Tagesanlagen, Pingen, Halden, Hammerwerke und vieles mehr geben Zeugnis für die mehr als 850 Jahre dauernde Entwicklung der „Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří“.
Neben dem materiellen Erbe weist die Montanregion zudem auch ein immaterielles Erbe auf - die bis heute gelebte Tradition. Bergparaden und Mettenschichten sind nur zwei Beispiele, in denen die Tradition lebt und die insbesondere in der Weihnachtszeit fest mit dem Erzgebirge verbunden sind.
Weiterführende Informationen finden Sie unter anderem über folgende Links:
- Wirtschaftsförderung Erzgebirge
- Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V.
- Deutsche UNESCO-Kommission
- UNESCO
Das neue Wohnraumförderprogramm "Wohneigentum im ländlichen Raum" tritt am 21. Dezember 2018 in Kraft
Am 21. Dezember 2018 wird das neue Förderprogramm „Wohneigentum im ländlichen Raum“ in Kraft treten. Es gilt in ganz Sachsen mit Ausnahme der Gebiete von Chemnitz, Dresden und Leipzig.
Die neue Förderung besteht aus 2 Fördermodulen:
Modul 1: Förderung des Baus, des Erwerbs oder der Erweiterung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken sowie der Umbau eines Nichtwohngebäudes in ein Wohngebäude zur Selbstnutzung
Modul 2: Förderung der Sanierung von bereits selbstgenutztem Wohneigentum
Es gelten folgende Einkommensgrenzen: die Summe der positiven Einkünfte eines Haushalts gemäß § 2 Absatz 2 Einkommenssteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), in der jeweils geltenden Fassung
- bei Alleinstehenden 60 000 Euro,
- bei Ehegatten und Lebenspartnern 100 000 Euro.
Der Betrag erhöht sich für jedes Kind um 10 000 Euro, für das der Zuwendungsempfänger Kindergeld erhält.
Die Förderung erfolgt durch Bewilligung von Darlehen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, die von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) in Dresden ausgereicht werden.
Es gelten folgende Konditionen:
- für das Fördermodul 1 ist zwingend ein KfW-Wohnraumförderdarlehen in Höhe von 50 000 Euro in Anspruch zu nehmen (das gilt also nicht bei Sanierung)
- die Darlehenshöhe bei Modul 1 beträgt 80 000 Euro
- die Darlehenshöhe bei Modul 2 beträgt 40 000 Euro
- die Zinsen werden für die gesamte Laufzeit des Darlehens zugesagt und betragen derzeit 0,75 %
- die Darlehenslaufzeit kann bis zu 25 Jahren betragen.
Wegen der weiteren Einzelheiten sei auf die Förderrichtlinie „Wohneigentum im ländlichen Raum" (siehe unten angefügter Link) sowie auf die Bewilligungsstelle SAB (Internet unter www.sab.sachsen.de) verwiesen, die auch für diese Richtlinie umfassend berät.
Europäisches Kulturerbejahr 2018 - European Cultural Heritage Year 2018
Die Europäische Union hat 2018 zum Europäischen Kulturerbejahr ausgerufen. Ziel ist es sich der eigenen Kultur in der regionalen Ausprägung, aber auch in der gegenseitigen Beeinflussung bewusst zu werden. So werden aus Sachsen nicht nur Pyramiden aus dem Erzgebirge oder der Herrnhuter Stern europaweit und global versandt.
Die spätgotischen Kirchen im Erzgebirge sind Entwicklungen des in Frankreich entstandenen gotischen Baustils. Die Renaissancegiebel des Dresdnerschlosses haben ihre künstlerischen Wurzeln in Italien. Italienische Baumeister haben die Hofkirche in Dresden errichtet. Übrig geblieben ist der Name italienisches Dörfchen in der Bezeichnung eines Restaurants. Jede Säule erinnert uns an die griechische, an unsere europäische Kulturgeschichte. Diese europäischen Gemeinsamkeiten wahrzunehmen, als reiches und gemeinsame kulturelles Erbe wertzuschätzen und zu pflegen, sowie an junge Menschen weiterzugeben, stärkt den Zusammenhalt und den Frieden in Europa.
Der Schwerpunkt in Deutschland liegt auf Baudenkmalen und Archäologie, insofern ist das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz nationaler Koordinator.
Bis Ende Mai können Fördermittel bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien beantragt werden(https://sharingheritage.de/foerderung/).
Gerne können Sie uns ansprechen(denkmalpflege@smi.sachsen.de).
Bundesweite Plattform: www.sharingheritage.de
Europäischer Wettbewerb-Schule-Bildung: www.europaeischer-wettbewerb.de
Europäisches Kulturerbejahr 2018
Sharing Heritage 2018 – A joint initiative for Europe
bei Twitter @Kulturerbejahr, bei Facebook www.facebook.com/Kulturerbejahr,
bei Instagram @Kulturerbejahr, zusammengefasst unter #SharingHeritage
Beratungsstellen für die Förderung von Wohnraumanpassung an die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen werden bekannt gegeben!
Ab dem 1. Juli 2017 wird der Umbau von Wohnraum für Mieter oder Selbstnutzer einer Eigentumswohnung oder eines Wohnhauses durch Ausreichung von Zuschüssen gefördert. Als Ansprechpartner stehen Ihnen Mitarbeiter in Beratungsstellen in Dresden, Leipzig und Chemnitz zur Verfügung.
Die für Sie zuständige Beratungsstelle sowie Näheres zur Förderrichtlinie finden Sie auf unserer Seite zur Wohnraumförderung:
Studie "Bedarfsgerecht barrierefreier Wohnraum in Sachsen"
Sachsen hat als erstes Land eine Studie zu den Wohnbedürfnissen ausschließlich von behinderten Menschen in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse nunmehr vorliegen. Hierbei wurden die unterschiedlichen Behinderungsarten, vor allem motorische oder sensorische Behinderungen berücksichtigt und die jeweiligen spezifischen Bedarfe ermittelt. Grundlage war die Befragung von Betroffenen exemplarisch in drei Regionen (Landkreis Bautzen, Erzgebirgskreis, Stadt Leipzig).
Die Befragung hat insgesamt eine hohe Zufriedenheit behinderter Menschen mit ihrer Wohnung, dem Wohnumfeld, der Nachbarschaft und der Lebenssituation ergeben.
Unabhängig hiervon besteht objektiv trotzdem erheblicher Handlungsbedarf.
Mit dieser Studie liegen detaillierte Kriterien für bedarfsgerechte Wohnungen und das unmittelbare Wohnumfeld für die verschiedenen Behinderungsarten vor. Diese sind ein sehr guter Leitfaden bei der (Neu)Gestaltung von Wohnungen und vor allem für Bauherren, Planer und Architekten hilfreich und wertvoll.Kabinett beschließt Förderung von Sozialem Wohnraum
Die Sächsische Staatsregierung hat am 22. November 2016 die Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium des Inneren zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL gebundener Mietwohnraum) beschlossen. Mit der vom Innenministerium verfassten Richtlinie wird die Schaffung von Sozialem Mietwohnraum gefördert. Die Richtlinie tritt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 9. Dezember 2016 in Kraft.
Die RL gebundener Mietwohnraum wird zielgenau nur in den Städten und Gemeinden zum Einsatz kommen, in denen durch wohnungswirtschaftliche Indikatoren ein Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum belegt ist. In den allermeisten Städten in Sachsen besteht erheblicher Wohnungsleerstand, so dass die Mittel für Sozialen Wohnungsraum in den wenigen Kommunen mit einem drohenden Versorgungsengpass für Mieter mit geringen Einkommen konzentriert werden.
Voraussetzung für die Förderung ist neben der Erfüllung der Indikatoren ein Antrag der Kommune mit einer Konzeption, in der der Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum nachgewiesen wird. Anschließend erlässt die SAB einen Zuwendungsbescheid, mit dem der antragstellenden Gemeinden ihr Mittelkontingent zugewiesen wird. Die Gemeinde gibt dann gemäß ihres eigenen Konzeptes die Mittel zur Förderung von Einzelvorhaben an entsprechende Antragsteller weiter. Investoren, die Interesse an der Herstellung von Sozialem Mietwohnraum haben sollten sich entsprechend an Ihre Kommune wenden. Es obliegt der jeweiligen Kommune, die Mittel entsprechend des Bedarfs und ihres jeweiligen Konzeptes weiterzugeben.
Die Förderung ist als Zuschuss für Vermieter konzipiert und kann bei Neubau oder Sanierung beantragt werden, sofern die Wohnung 15 Jahre lang Menschen mit Wohnberechtigungsschein für eine deutlich reduzierte Miete überlassen wird. Ziel ist eine Mietreduktion um bis zu 35% (max. 3,50 €) je Quadratmeter. Der Zuschuss entspricht der rechnerischen Mietreduktion über die 15 jährige Belegbindung, wird aber bereits in der Bauphase als Zuschuss ausbezahlt.
Die Liste der Indikatoren aller sächsischen Kommunen wird zukünftig jährlich vom Innenministerium zur Verfügung gestellt.
- Zur Richtlinie gebundener Mietwohnraum (*.pdf, 0,16 MB)
- Zur Liste der Indikatoren aller sächsischen Kommunen (*.xlsx, 0,19 MB)
- Erläuterung zur Indikatorenberechnung (*.pdf, 0,56 MB)
"Tag des offenen Denkmals" 2016 in Zabeltitz
Am Sonntag, den 11. September 2016 eröffnete Innenminister Markus Ulbig für Sachsen den Tag des offenen Denkmals in der barocken Schlossanlage Zabeltitz. Während des unter dem Motto "Gemeinsam Denkmale erhalten" stehenden Tages konnten in ganz Sachsen mehr als 700 geöffnete Denkmale besichtigt werden. Im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung in Zabeltitz wurde zum fünften Mal der Sächsische Kinder- und Jugenddenkmalpreis verliehen.
4. Sächsischer Kinder- und Jugenddenkmalpreis zum Tag des offenen Denkmals 2015 verliehen
Herr Staatsminister Markus Ulbig eröffnete den Tag des offenen Denkmals am 13. September 2015 im Sächsischen Industriemuseum in der Tuchfabrik Gebr. Pfau, Crimmitschau. Das diesjährige Motto lautete:
„Handwerk, Technik, Industrie“
Die drei ausgezeichneten Schulprojekte sind:
1. Grundschule Oberlößnitz
Projekt: „Wir erforschen den Augustusweg in Radebeul“
Der etwa 2,3 Kilometer lange Teil des Amtsweges zwischen Meißen und Stolpen ist kulturhistorisch sehr bedeutsam. Der Weg verläuft am Fuße der Weinberge mit prächtigen Villenanlagen und Weingütern, von denen etwa 30 Anlagen Kulturdenkmale sind.
Weitere Informationen unter:
http://www.sn.schule.de/~gs-oberloessnitz/?Herzlich_willkommen:F%C3%A4cherverbindender_Unterricht
2. Oberschule Trebsen
Projekt: „Geschichte zum Anfassen am Beispiel des Kulturlandschaftsmuseums Wermsdorfer Wald“
Der „Wermsdorfer Wald“ mit seinen Bodendenkmalen der Ur- und Frühgeschichte wurde erforscht und auf der Denkmalmesse 2014 in Leipzig vorgestellt.
Nähere Informationen unter:
http://www.oberschule.trebsen.de/
unter Neigungskurse Wermsdorfer Wald
3. Hans-Erlwein-Gymnasium (HEG) Dresden
Projekt: Erforschung der Gebäude- und Schulgeschichte: „Historische Blicke in die Gebäude- und Schulgeschichte“
Erweiterung des Denkmallehrpfades, der es dem Besucher ermöglicht über einen QR-Code weitere Informationen über Gebäudedetails, die aus der Bauzeit erhalten sind, zu erfahren. Auseinandersetzung mit einem, bei der Restaurierung überraschend entdeckten Wandbild im ersten Obergeschoss.
Weitere Informationen unter:
http://cms.sn.schule.de/heg/schule/denkmalpfad/
http://denkmal-aktiv.de/schulprojekte/archiv/schulen-2013/hans-erlwein-gymnasium-dresden/
Wohnungspolitisches Konzept "Wohnen in Sachsen 2020"
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 4. März 2014 das wohnungspolitische Konzept „Wohnen in Sachsen 2020“ verabschiedet.
Die Wohnungspolitik ist in letzter Zeit sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene verstärkt in den Fokus der öffentlichen Diskussion geraten, vor allem die Themen Wohnungsknappheit und Bezahlbarkeit von Wohnraum in Ballungsräumen. Mit dem wohnungspolitischen Konzept „Wohnen in Sachsen 2020“ erfolgt eine Standortbestimmung für Sachsen. Wie ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt speziell in Sachsen? Wo haben wir Handlungsbedarf, aber wo auch nicht? Was wird bereits getan? Wo müssen wir nachsteuern?
Das wohnungspolitische Konzept „Wohnen in Sachsen 2020“ finden sie unter:
Dem Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. wird der Deutsche Preis für Denkmalschutz 2013 verliehen
Am 28. Oktober 2013 verleiht das Präsidium des Nationalkomitees für Denkmalschutz (DNK) den Preis für Denkmalschutz, die höchste Auszeichnung auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland. Eine von 10 Auszeichnungen geht in den Freistaat Sachsen. Wir gratulieren sehr herzlich dem Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V..
Weitere Informationen finden Sie in der Presseinformation des DNK:
Denkmalland Sachsen
Hohe Priorität für Wahrung des kulturellen Erbes im Freistaat Sachsen: Neue Broschüre bilanziert 20 Jahre Denkmalschutz und Denkmalpflege
Die aktuelle Broschüre „Denkmalschutz und Denkmalpflege im Freistaat Sachsen – Beispiele aus 20 Jahren erfolgreicher Arbeit am Denkmal“ präsentiert nicht nur die „Leuchttürme“ der sächsischen Kulturlandschaft, sondern stellt die gesamte Vielfalt sächsischer Baukulturdenkmale vor. Sie spiegelt gleichzeitig das konstante Engagement von privaten Eigentümern und Stiftungen, aber auch die Unterstützung des Freistaates Sachsen, des Bundes und der EU wider, dieses Erbe zu wahren und zu erhalten.
Innenminister Markus Ulbig: „Denkmale gehören zur sächsischen Identität. Wir können stolz über die reiche sächsische Denkmallandschaft sein. Unsere Kulturdenkmale haben viel Zuspruch und enorme bürgerschaftliche und finanzielle Unterstützung erfahren. Nur so konnten wir den heute sehr guten Sanierungsstand erreichen. Ich danke allen, die dazu beigetragen haben, die für Sachsen so bedeutende Denkmallandschaft zu erhalten und einem breiten Publikum zugänglich zu machen.“
- Broschüre »Denkmalschutz und Denkmalpflege im Freistaat Sachsen – Beispiele aus 20 Jahren erfolgreicher Arbeit am Denkmal«
- Pressemitteilung vom 06.09.2011
- Bericht über 20 Jahre Denkmalschutz und Denkmalpflege im Freistaat Sachsen (Berichtzeitraum: 1990 – 2010)
- Anlagen zu oben genanntem Bericht
- Verleihung des Deutschen Preises für Denkmalschutz am 12. November 2012 in Wismar
Energetische Sanierung von Baudenkmalen
Viele Denkmaleigentümer wollen ihr Gebäude so sanieren, dass es auch unseren heutigen Ansprüchen genügt. Umweltschutz, Klimaeffizienz und Wirtschaftlichkeit – wie lässt sich das mit Denkmalschutz in Einklang bringen? Die Handlungsanleitung »Energetische Sanierung von Baudenkmalen« gibt hierfür wertvolle Hinweise und praxisrelevante Vorgaben. Sie ist das Ergebnis intensiver Beratungen von Experten, die sich auf Einladung des Innenministeriums über ein Jahr lang getroffen haben. Neben Verwaltung, Wissenschaft, Denkmalpflege und Stadtplanung waren auch die Ingenieur- und Architektenkammer, Wohnungsunternehmen und Hauseigentümer beteiligt.
Ein wesentlicher Bestandteil ist eine Pilotstudie der Technischen Universität Dresden, die Modellprojekte untersucht und bewertet hat. In der dazugehörigen Matrix sehen Bauherren und Architekten auf einen Blick die Genehmigungswahrscheinlichkeit von Baumaßnahmen an Denkmalen.
- »Energetische Sanierung von Baudenkmalen – Handlungsanleitung für Behörden, Denkmaleigentümer, Architekten und Ingenieure«
- Pilotstudie der TU Dresden zum Projekt »Energetische Sanierung von Baudenkmalen«
- Pressemitteilung vom 14. März 2011
Wohnraumförderung 2013
Das Sächsische Staatsministerium des Innern fördert auch im Jahr 2013 den Erwerb von Wohneigentum für Selbstnutzer, die Energetische Sanierung sowie den generationengerechten Umbau von bestehendem Wohnraum nach jeweils dafür gültigen Förderrichtlinien. Hierfür stehen ca. 60 Mio. € zur Verfügung. Die Förderung erfolgt durch Ausreichung zinsgünstiger Darlehen über die Sächsische Aufbaubank, Dresden. Seit 2007 wurden rund 15.500 Wohnungen mit einem Darlehensvolumen von rund 245 Mio. € gefördert.
Rauchwarnmelder retten Leben
In Deutschland sterben jährlich etwa 600 Menschen bei Haus- und Wohnungsbränden, 90% davon nicht durch Flammen, sondern an den Folgen der Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder verschaffen den Bewohnern lebenswichtige Sekunden, um sich und andere in Sicherheit zu bringen.
Der Flyer "Rauchwarnmelder rettet Leben" vermittelt Hinweise zu Funktion und Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungen.
Für ein sicheres Zuhause.